In Deutschland hat sich seit einigen Jahren eine Diskussion über die Reform des Transsexuellengesetzes (TSG) und die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes entwickelt. Diese Debatte gewann weiter an Fahrt, als der Bundesrat im Jahr 2017 einen Entschliessungsantrag des Landes Rheinland-Pfalz unterstützte, der die Bundesregierung dazu aufforderte, das veraltete TSG aufzuheben und durch ein moderneres Gesetz zu ersetzen, das die Anerkennung der Geschlechtsidentität und den Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung stärker betont.
Inzwischen haben die Bundesminister Lisa Paus (Familie, Grüne) und Marco Buschmann (Justiz, FDP) die Eckpunkte dieses «Selbstbestimmungsgesetzes» vorgestellt. Über den Entwurf wird vermutlich noch diesen Monat im Bundestag beraten.
Vorgesehen ist beispielsweise, dass man sein Geschlecht in amtlichen Dokumenten wie etwa Personalausweis oder Reisepass einmal jährlich ändern kann.
In der Fachwelt wird kritisiert, dass die Bundesregierung Minderjährigen ab 14 Jahren erlauben will, gegen den Willen der Eltern ihr Geschlecht zu ändern, falls ein Familiengericht dem zustimmt.
Hintergrund dafür ist die Tatsache, dass die Zahl von Minderjährigen, die eine sog. «Transition» des Geschlechtes wünschen, explodiert, insbesondere bei Mädchen. Wir haben zum Beispiel hier und hier über dieses Phänomen berichtet.
Fachleute kritisieren das Vorhaben als rein ideologisch motiviert. Man spricht inzwischen von einem wahren Transgender-Hype mit katastrophalen gesundheitlichen Folgen.
Wegen der irreversiblen gesundheitlichen und psychischen Folgen, insbesondere bei Minderjährigen, ist der Einsatz von sogenannten Pubertätsblockern (diese Mittel verhindern die Produktion von Hormonen, die für die Entfaltung der Pubertät notwendig sind) unter Beschuss geraten. Alle skandinavischen Länder, Grossbritannien und der Schweizer Kanton Bern haben die Verschreibung dieser «Medikamente» bei Minderjährigen verboten.
Selbst feministische Kreise wie die Zeitschrift Emma kritisieren, dass hinter dem «Selbstbestimmungsgesetz» ideologische und politische Propaganda steckt und dass die Regierung sämtliche Gefahren des Gesetzentwurfs, der schon 14-Jährige zum «Geschlechtswechsel» einlädt, ignoriert.
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) sprach sich deutlich für ein solches Selbstbestimmungsgesetz aus und betonte in ihrem Wahlprogramm zur letzten Bundestagswahl ihr Engagement für die Abschaffung von Gerichtsentscheidungen über die Anpassung des Personenstands und die Abschaffung psychologischer Gutachten zur Feststellung der Geschlechtsidentität. Auch die Grünen und die Freie Demokratische Partei (FDP) unterstützen die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes und haben entsprechende Gesetzesentwürfe vorgelegt.
Im Gegensatz dazu lehnen die Christlich Demokratische Union Deutschlands und ihre Schwesterpartei, die Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU), bisher ein solches Gesetz ab. Sie verweisen darauf, dass bereits Fortschritte im Bereich der Geschlechtervielfalt erzielt wurden und weitere Massnahmen zur Selbstbestimmung der Betroffenen entwickelt werden sollen. Die Linke hingegen unterstützt ein Selbstbestimmungsgesetz und fordert die Abschaffung des TSG sowie eine vereinfachte Vornamens- und Personenstandsänderung ohne bürokratische Hürden.
Das Transgender-«Selbstbestimmungsgesetz» wird uns also noch länger beschäftigen.
In der Schweiz ist es es seit dem 1. Januar 2022 möglich, sein eingetragenes Geschlecht zu ändern. Für Minderjährige ist dafür die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung notwendig, das heisst beider Eltern, eines Elternteils mit der elterlichen Sorge oder eines Vormunds.
Kommentare