Transition News: Dr. Bianca Witzschel sitzt seit 28. März 2023 in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz. Was wird der Ärztin vorgeworfen?
Ralph Boleslawsky: Sie hat aus denselben medizinischen Grundsätzen gehandelt wie Heinrich Habig – zuerst nicht schaden. Ihr wird vorgeworfen, Masken- und Impfbefreiungsatteste ausgestellt zu haben sowie Bescheinigungen, dass bei einem Patienten, keine PCR-Tests, sondern unter anderem nur Spucktests durchgeführt werden dürfen.
Es geht um vorerst rund 160 Atteste. Der Wortlaut der Atteste wird beanstandet und dass die Untersuchung nicht ausreichend gewesen sei. Angesichts der drohenden Gesundheitsschäden war es das einzige Mittel, diese Atteste auszustellen. Kein Arzt kann vorhersehen, welche Folgen durch das Maskentragen oder die Impfung oder die andauernden Tests durch Stäbchen in die Nase eintreten können.
Wer hat die Ärztin eigentlich angezeigt? Wie kam es zur Verfolgung?
Das weiss ich gar nicht. Es handelt sich bei den Akten um sechs Umzugskartons mit jeweils circa acht Ordnern. Die Staatsanwaltschaft hat versucht, den gesamten E-Mail-Verkehr zu erfassen. Das kann ich unmöglich alles durchlesen. Ich bin Einzelanwalt.
Wir sind inzwischen zwar drei Wahlverteidiger – Rechtsanwalt Martin Kohlmann, Rechtsanwalt Maik Weise und ich – doch als Anwaltsteam suchen wir noch Unterstützung. Ich weiss nicht, wie das wird, wenn erst die Gerichtstermine anfangen und ich aus Eberswalde immer nach Dresden muss. Es sieht so aus, dass der Prozess künstlich in die Länge gezogen wird.
Und die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter, da es noch offene Taten geben soll. Das ist eindeutig eine politische Justiz. Die andere Seite hat unendlich Geld und Ressourcen.
Und wie kann es überhaupt so weit kommen, dass Ihre Mandantin fast schon sechs Monate im Gefängnis sitzt?
Die Staatsanwaltschaft hat in der hohen drohenden Strafe von rund drei bis vier Jahren einen ausreichenden Fluchtanreiz gesehen, und bisher haben alle damit befassten Richter, zuletzt Richter Scheuring am Landgericht Dresden, sich dieser Auffassung angeschlossen, ohne die gegen eine Fluchtgefahr sprechenden Umstände ausreichend zu würdigen.
Diese lange U-Haft ist doch schon jetzt eine Bestrafung. Das kann sich doch jeder vorstellen, wie das auf einen Menschen wirkt, was das mit einem macht. Bianca Witzschel sitzt in einer Einzelzelle, wie in der Untersuchungshaft eben üblich. Einmal im Monat darf sie ihre Tochter, also die nächsten Familienangehörigen, für insgesamt zwei Stunden sehen. Damit wird die erwünschte Bestrafung gleich vollzogen, auch wenn am Ende ein Freispruch herauskommen sollte.
Meine Mandantin wird wie ein Schwerverbrecher in Handschellen bis zum Stuhl im Verhandlungssaal gebracht, zuletzt beim Haftprüfungstermin am 14. August. Bianca Witzschel ist 1,60 Meter gross, trotzdem wird sie in Hand- und Fussfesseln aus der Justizvollzugsanstalt in Chemnitz nach Dresden gebracht. Und derartig gefesselt im Gefangenentransporter auch noch in die kleine Zelle gesperrt. So geht man normalerweise nur mit renitenten Häftlingen und Gewaltverbrechern um. Stellen Sie sich diese kleine, zierliche Frau zwischen ihren beiden grossen Bewachern vor. Das ist lächerlich.
Beim Haftprüfungstermin am Landesgericht wurde meine Mandantin in eine Zelle verfrachtet, von der aus ein separater Gang in den Saal führt – wie bei einem Staatsverbrechen. Wo bleibt denn da der moralische Kompass?
Für die Justiz scheint Corona noch nicht vorbei zu sein. Das Regime geht weiter, Entschuldigungen gibt es keine.
Kann man da noch von Recht sprechen?
Die Impfung hat schwere Nebenwirkungen zur Folge. Das Robert Koch-Institut (RKI) kam und kommt seinen Prüfpflichten nicht nach. Doch deutsche Gerichte umgehen das, indem sie jeglichen medizinischen Sachverhalt ausblenden und sich nur auf das RKI berufen, ohne zu berücksichtigen, dass die auch schon bei der Schweinegrippe versagt haben.
Die gesamte medizinische Seite wird ausgeblendet, jeder medizinische Aspekt vermieden. Denn dafür müsste der Richter Gutachter hinzuziehen, da er ja selbst nicht über das entsprechende Wissen verfügt. Aber darauf lassen sich die Richter nicht ein, deswegen geben sie Beweisanträgen nicht statt.
Lassen sich Richter durch das Urteil gegen den Familienrichter aus Weimar einschüchtern? Ihm wird Rechtsbeugung vorgeworfen, weil er, auf das Kindeswohl bedacht, nach der Anhörung von Gutachtern an zwei Schulen die Maskenpflicht aufhob.
Doch! Richter lassen sich auch von solchen Erwägungen leiten, denn auch davon hängt ihre Karriere ab. Diese Gerichtsfälle sind politisch, und hier wird jegliche juristische Objektivität überschritten.
Es wird mit zweierlei Mass gemessen. Durch fiktive Testzentren entstanden Millionenschäden. Eine Busfahrerin in Essen ist wegen eines Schadens von über einer Million Euro zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Frau Doktor Witzschel hat nicht den geringsten Schaden verursacht, sondern den Menschen geholfen und soll dafür noch länger ins Gefängnis.
Also wenn wir nicht einschreiten, wozu sind wir dann Rechtsanwälte geworden? Es ist unsere Aufgabe, unsere Grundrechte zu schützen. Grundrechte waren vor Corona unveräusserlich, ab März 2020 wurden uns die Grundrechte entzogen – auf der Grundlage von Spekulationen, unter anderen vom RKI, das bereits bei der Schweinegrippe vollends versagt hatte. Wer seine Grundrechte wiederbekommen wollte, musste beweisen, dass er staatliche Vorgaben, die ohne jegliche epidemiologische Evidenz waren, einhält. Wir haben in Deutschland ungefähr 170’000 Rechtsanwälte, was wäre das für eine Macht gewesen, um dem staatlichen Unrecht gegenüberzutreten.
Geht es bei diesen Prozessen auch darum, andere Ärzte abzuschrecken, damit keiner mehr Atteste ausstellt? Und wer hat denn Interesse daran, diese Mediziner zu verfolgen?
Anscheinend die Generalstaatsanwaltschaft, sie untersteht dem Justizminister. Diesen einseitigen Verfolgungswahn kann ich mir nur so erklären.
Denn man kann Atteste ausstellen, muss sie nur entsprechend begründen. Zum Beispiel damit, dass die sogenannte Corona-Impfung kontraindiziert ist, da es aufgrund der unbekannten Inhaltsstoffe auch zu allergischen Reaktionen kommen kann.
Es gibt auch einen Zeugenaufruf?
Ja. Wir suchen geimpfte Personen, die durch die mRNA-Behandlung Schäden davongetragen haben. Menschen, die davor gesund waren und bereit sind, in Dresden mit auszusagen. Ab November soll der Prozess losgehen. Bisher sind rund 40 Prozesstage angesetzt.
Gehen Sie davon aus, dass die Anklage zugelassen wird?
Das Gericht hat den dringenden Tatverdacht und damit die Fortdauer der Untersuchungshaft am 14. August bestätigt und wird deshalb auch die Anklage zulassen.
Bleibt nur die Hoffnung, dass das Oberlandesgericht Dresden am 28. August entscheidet, dass Bianca Witzschel aus der Untersuchungshaft kommt?
Ja. Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus kann nur vom Oberlandesgericht beschlossen werden. Aber bei Ärzten, die sich für das Wohl ihrer Patienten in nachvollziehbarer Weise einsetzen und somit Menschen schützen, gibt es angesichts der Vorgehensweise wie im Fall Habig wohl keine Obergrenze mehr. Wir werden sehen, was passiert.
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