Das Dokument mit Datum des 4. Juli kommt harmlos daher – auf offiziellem Papier und mit einem internen Verteiler. Der Titel «Informationen zur Covid-19-Impfung in den Kantonen» lässt auch noch nicht auf den brisanten Inhalt schliessen.
Es beginnt mit längeren Ausführungen zur epidemiologischen Lage, die sich laut BAG beruhigt habe. Es wird dann aber doch zu Wachsamkeit im Zusammenhang mit besonders gefährdeten Personen aufgerufen. Aber dann kommt es:
«Die Impfung schützt jedoch nur wenig und kurzzeitig vor einer Infektion und vor milden symptomatischen Covid-19 Erkrankungen. Sie kann zudem kaum vor einer Übertragung des Virus schützen».
Bei der Einführung der «Impfung» hatte es noch anders getönt. Damit gibt das BAG implizit zu, dass die Massnahmenkritiker Recht hatten, dass es keine epidemiologische Basis für die Zertifikatspflicht und die daraus folgende Corona-Apartheid gab, dass Diskriminierungen, massiver Druck durch Medien, Politik und in Schulen, sowie Drohungen gegen und Beschimpfungen Ungeimpfter sinnlos waren und wohl lediglich das Ziel hatten, Zweifelnde dazu zu bringen, sich «impfen» zu lassen.
Dem BAG zufolge hebt die «Impfung» den Schutz vor schweren Erkrankungen, einschliesslich Hospitalisation, für etwa sechs Monate an.
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