Das Department of Child Protection, kurz DCP, also das Ressort für Kinderschutz der australischen Regierung, muss dem Jugendarbeiter Daniel Shepherd eine Entschädigung und medizinische Kosten zahlen. Hintergrund ist eine Entzündung seines Herzbeutels (im Fachjargon Perikarditis), die er nach einer Covid-Auffrischungs«impfung» entwickelt hat.
Das entschied kürzlich das South Australian Employment Tribunal, also das südaustralische Arbeitsgericht, wie Rebekah Barnett, eine Interviewerin für Jab Injuries Australia, in ihrem Beitrag schreibt, den das Brownstone Institute veröffentlichte. Headline des Artikels: «Landmark Victory for the Vaccine-Injured» («Bahnbrechender Sieg für die Impfgeschädigten»).
Shepherd hatte im Februar 2022 eine Covid-Auffrischungs«impfung» erhalten, weil diese die Voraussetzung dafür war, dass er weiter für DCP arbeiten konnte. Das DCP habe dabei sogar zugegeben, dass Shepherds Perikarditis durch die Auffrischungs«impfung» verursacht worden ist, so Barnett, habe jedoch die Verantwortung für die Verletzung abgelehnt.
Die Begründung: Sie sei nicht auf Shepherds Anstellung zurückzuführen, sondern auf eine rechtmässige öffentliche Gesundheitsverordnung der Landesregierung (auf eine sogenannte State Government Public Health Order, kurz PHO).
Das Gericht habe jedoch dieses Argument der DCP zurückgewiesen und entschieden, dass Shepherd Anspruch auf eine Entschädigung für Arbeitnehmer habe, da die Verletzung sowohl durch das staatlich angeordnete Impfmandat als auch im Rahmen seiner Beschäftigung entstanden sei.
«Dies ist eine gute Entscheidung», meint der Menschenrechtsanwalt Peter Fam aus Sydney von der Anwaltskanzlei Sydney Maats Methode. Er weist darauf hin, dass das Urteil einen wichtigen Präzedenzfall dafür schaffe, Arbeitgeber für Verletzungen, die dadurch entstanden seien, dass am Arbeitsplatz staatliche Impfvorschriften durchgesetzt wurden, zur Rechenschaft zu ziehen. Fam weiter:
«Der bedeutsamste Aspekt dieses Falles ist meiner Meinung nach, dass das Gericht den Arbeitgeber trotzdem für verantwortlich befunden hat, obwohl es eine öffentliche Gesundheitsverordnung gab.»
So hätten viele australische Arbeitgeber versucht, die Verantwortung für gesundheitliche Schäden abzuwälzen, die im Rahmen der Verpflichtung, am Arbeitsplatz einen Nachweis einer Covid-«Impfung» vorzuweisen, entstanden sind. Und zwar mit der Begründung, man sei hier lediglich den Anordnungen der Landesregierung gefolgt.
Doch laut Fam hafte gemäss Arbeitnehmerentschädigungsrecht der Arbeitgeber, wenn die Beschäftigung «eine wesentliche Ursache für die Verletzung» darstelle – unabhängig davon, ob auch andere Faktoren dazu beigetragen hätten.
Obwohl besagte Gesundheitsverordnung (die PHO) bestimmt hat, dass der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Beschäftigung geimpft sein muss, sei das Gericht dennoch zu dem Schluss gekommen: Der Gesundheitsschaden, den er durch die Impfung erlitten hat, steht in ausreichendem Zusammenhang mit seiner Arbeit und seiner Beschäftigung. Daher müsse ihm der Arbeitgeber eine Entschädigung gewähren.
Barnett zitiert auch Rado Faletic, den sie als «impfgeschädigten Wissenschaftler sowie Mitbegründer und Direktor von Coverse» vorstellt. Coverse ist nach eigenem Bekunden «die einzige Wohltätigkeitsorganisation in Australien, die von und für Menschen geführt wird, die nach ihrer Covid-19-Impfung eine erhebliche unerwünschte Reaktion erlitten haben». Faletic zum Gerichtsentscheid:
«Er sendet ein klares Signal an die Arbeitgeber, dass sie eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern haben, unabhängig davon, was die Regierung ihnen auferlegt.»
Dennoch würden viele durch die Covid-Impfung geschädigte Australier immer noch durch das Raster fallen. Dies gelte vor allem für diejenigen, die lediglich unbestätigte oder unklare ärztliche Diagnosen vorweisen könnten. «Diese Menschen haben Schwierigkeiten, eine Entschädigung zu erhalten», so Faletic.
In diesem Zusammenhang zitiert Barnett noch einmal den Anwalt Fam: Die Tatsache, dass es vor Gericht «keinen Streit darüber gab», dass Shepherds Perikarditis-Verletzung impfstoffbedingt gewesen sei, sei für seinen Fall von Vorteil gewesen. Hier sei die Diagnose sogar von zwei Kardiologen dokumentiert worden.
Weniger bekannte oder seltener gestellte Diagnosen hingegen würden sicherlich «eine Herausforderung darstellen, weil Ärzte und medizinisches Fachpersonal immer noch grosse Angst haben, einen Kausalzusammenhang einzugestehen», gibt Fam zu bedenken.
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