Die WOZ wandte sich mit einem ausführlichen Fragenkatalog an die vom Sozialdemokraten Mario Fehr geleitete Direktion. Als Antwort kam: nichts. Auch das Lamm fragte blauäugig … und erhielt ein grosses Schweigen. Die WOZ bemerkte entsprechend, dass derzeit die Pressefreiheit extrem leide. Verweigerter Zutritt für Journalist*innen, fehlende Anerkennung des Presseausweises, der eigentlich Bewegungsfreiheit garantieren soll, sowie unbeantwortete Fragen bei virtuellen Pressekonferenzen seien laut Impressum, dem grössten Berufsverband für Medienschaffende, und der Gewerkschaft Syndicom an der Tagesordnung.
„Eine solche Informationsverweigerung widerspricht grundsätzlich dem Öffentlichkeitsprinzip, welches auch im Kanton Zürich gesetzlich verankert ist“, meinte Martin Stoll am 24. April. Er ist Geschäftsführer von Öffentlichkeitsgesetz.ch, einer Vereinigung von Medienschaffenden für Transparenz in der Verwaltung. Die beim Bund und in den meisten Kantonen implementierten Gesetze sollen garantieren, dass öffentliche Debatten auf der Basis von Informationen stattfinden können, die der Verwaltung vorliegen. „Eine solche Offenlegungspflicht, die im öffentlichen Interesse ist, wurde hier offensichtlich eigenmächtig ignoriert“, kritisiert Stoll.