Im Fall der beiden Jungen, die gemäss einem Bundesgerichtsurteil zwangsweise gegen Masern geimpft werden können, gibt es einen Hoffnungsschimmer.
Wir haben hier, hier, hier und hier über diesen traurigen Fall berichtet.
Von Seiten der Behörden ist seither nahezu nichts passiert, wie Hoch2 TV berichtet. Die Mahnwache vor der KESB geht weiter und auch das gemeinsame Gebet fand gestern Abend wieder statt.
Die Leitmedien haben in dieser Zeit nur kurz über den Fall berichtet, auf eher reisserische Art. Es ist zum Beispiel von einer «Belagerung» der KESB die Rede, was überhaupt nicht den Tatsachen entspricht. Eine Belagerung ist das, was Aserbaidschan mit Bergkarabach gemacht hat. Man lässt niemanden und nichts mehr rein und raus.
Was in Sissach aber stattfindet ist eine Mahnwache, die die Funktionsfähigkeit der KESB nicht beeinträchtigt.
Die KESB hat nun immerhin den Eingang des Wiedererwägungsgesuches und der Nichtigkeitserklärung, die der Verein PIU als Rechtsvertretung der beiden Jungen verfasst hat, bestätigt. Das, nachdem vorher Akten nicht entgegengenommen und auf der Strasse deponiert wurden.
Die Kinder hätten nach UNO-Kinderrechtskonvention während des Verfahrens angehört werden müssen, was nie geschehen ist.
Mutter und Kinder befinden sich nun an einem unbekannten Ort in den Ferien. Die Schule war auch bereit, die Mutter mit Material für den Privatunterricht auszustatten, falls die Situation bei Schulbeginn nach den Herbstferien andauert.
In der Zwischenzeit hat Rechtsvertreter Marek Schäfer vom Verein PIU die Sicherheitsdirektion des Kantons Baselland angeschrieben, die die administrative Aufsicht über die KESB hat. Bisher hatte diese ihr Nicht-Handeln damit begründet, dass die Justiz unabhängig ist. Wenn aber Akten nicht bearbeitet oder entgegengenommen werden, dann müsste das die Aufsicht auf den Plan rufen, so Schäfer im Interview.
Schäfer erwartet von der Sicherheitsdirektion, dass die Verfügung des Bundesgerichts als nichtig anerkannt wird und erwartet die Beantwortung des entsprechenden Gesuchs.
Zusätzlich bereitet er eine Konferenz vor von allen 31 Gemeinden, für die diese KESB tätig ist. Er erwartet, dass diese Gemeinden die KESB Sissach-Gelterkinden reorganisieren, denn er wirft dieser Machtmissbrauch vor.
Weiter hat sich der Teamleiter operative Ermittlungsdienste der Kripo Baselland bei Schäfer gemeldet.
Dies aufgrund einer Vermisstmeldung, die offenbar vom Kindsvater ausgegangen war.
Das Gespräch zwischen Schäfer und der Polizei verlief dann offenbar überraschend positiv. Die Polizei will einen Beweis sehen, dass es Mutter und Kindern gut geht, den Schäfer versprach.
Der Polizeibeamte betonte dann, dass ein Zwang einer gesetzlichen Grundlage bedürfe und verhältnismässig sein müsse. Beides sehe er nicht als gegeben an.
Es besteht also die Hoffnung, dass die Polizei sich so verhält und nicht missbraucht wird, um in Sachen Zwangsimpfung ein Exempel zu statuieren und dass sich auch die zuständige Regierungsrätin des Kantons endlich entsprechend äussert.
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