An der Pädagogischen Hochschule Salzburg ist die Kantine in einen Bereich für Geimpfte und einen für Ungeimpfte getrennt worden. Ungeimpfte dürfen sich dort nichts zu essen kaufen. Geimpfte und Ungeimpfte müssen verschiedenfarbige Armbänder tragen.
Dass ausgerechnet eine pädagogische Hochschule so mit ihren Studentinnen und Studenten umgeht, entbehrt nicht einer gewissen Ironie, um nicht zu sagen Tragik. Sind doch die Themen Integration und Inklusion seit Jahrzehnten fester Bestandteil der Ausbildung zukünftiger Lehrkräfte.
Denn gelehrt und angewandt wird von den ausgebildeten Lehrpersonen später vorwiegend das, was sie selber erlebt haben und nicht unbedingt die Theorien, die ihnen von ihren Dozenten mittels Powerpoint-Präsentationen vermittelt wurden.
Im Schweizer «Lehrplan 21» heisst es unter 7.4.1 «Integration in der Schule»:
«Die Schulen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Integration von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher sozialer, sprachlicher und kultureller Herkunft und unterstützen dadurch ein friedliches Zusammenleben. Schulen brauchen eine Kultur, in der sich alle Schülerinnen und Schüler angenommen und wertgeschätzt fühlen und damit einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung finden. Dabei sollen auch Formen der Diskriminierung thematisiert werden.»
Im Online-Handbuch «Inklusion als Menschenrecht» ist zu lesen:
«Inklusion ist nicht nur eine gute Idee, sondern ein Menschenrecht. Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Damit ist Inklusion sowohl ein eigenständiges Recht, als auch ein wichtiges Prinzip, ohne dessen Anwendung die Durchsetzung der Menschenrechte unvollständig bleibt.
Wie alle anderen Menschenrechte fusst das Recht auf Inklusion auf der universellen Menschenwürde: Weil alle Menschen mit der gleichen und unveräusserlichen Würde ausgestattet sind, haben wir alle die gleichen Rechte und den Anspruch darauf, dass der Staat sie umsetzt.»