Die Social-Media-Plattform X, früher Twitter, hat neue Nutzungsbedingungen veröffentlicht. Sie sollen am 29. September diesen Jahres in Kraft treten. Damit werden auch diese Richtlinien an die neue Situation nach der Übernahme durch Elon Musk angepasst.
Wer mit diesem Schritt irgendwelche besonderen Erwartungen in Bezug auf Meinungsfreiheit gehabt hätte, sieht sich nun enttäuscht. Das Portal Reclaim The Net weist vor allem auf die Beibehaltung einer Klausel über die «kommerzielle Nutzbarkeit» hin, was Anlass für Besorgnis und Diskussionen geben werde.
Die ursprüngliche Twitter-Richtlinie räumte der Plattform die Befugnis ein, Nutzer auf der Grundlage ihrer wahrgenommenen «kommerziellen Rentabilität» zu sperren. Die neue Richtlinie für X enthält eine auffallend ähnliche Klausel, insofern alter Wein in neuen Schläuchen:
«Wir können Ihr Konto auch aus anderen Gründen aussetzen oder kündigen, zum Beispiel bei längerer Inaktivität, dem Risiko rechtlicher Konsequenzen oder kommerzieller Untauglichkeit.»
Befürworter argumentieren laut Reclaim The Net, dass solche Klauseln für die Aufrechterhaltung der finanziellen Stabilität der Plattform und die Verhinderung von Missbrauch unverzichtbar seien.
Dagegen befürchten Skeptiker, dass diese Normen ausgenutzt werden könnten, um abweichende Meinungen zu unterdrücken und Inhalte zu unterbinden, welche die vorherrschenden Narrative in Frage stellen.
Die von Social-Media-Plattformen verfolgten Strategien hätten erhebliche Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Dialog und das demokratische Engagement, erklärt das Portal. Sie spielten eine wichtige Rolle bei der Gestaltung des öffentlichen Diskurses.
Spekulationen über die Ausrichtung der Plattform unter der Führung von Elon Musk bekämen nun neue Nahrung. Es sei jedenfalls offensichtlich, dass der Ansatz der Plattform zur Moderation von Inhalten (wir berichteten) weiterhin ein Thema sein werde. Der Hinweis auf Werbung steht sicher nicht zufällig ganz am Anfang der neuen Richtlinie.
Es bleibe abzuwarten, wie X unter Musk die Komplexität der Inhaltsmoderation, der Unternehmensinteressen und der Nutzererwartungen meistern werde, so Reclaim The Net.
Übrigens wurde die Datenschutzrichtlinie ebenfalls angepasst. Auch hier soll die neue Fassung Ende September gültig werden. Die Medienplattform Mashable berichtet über einige «besorgniserregende» Änderungen.
Biometrische Informationen darf X demnach sammeln – selbstverständlich die Zustimmung des Benutzers vorausgesetzt. Und man genehmigt sich das Recht, gesammelte Informationen für das Trainieren von Modellen maschinellen Lernens oder künstlicher Intelligenz zu benutzen. Damit liegt man ganz im Trend mit anderen Big Playern wie Zoom und Google.