Bereitet sich das deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf mögliche Impfschäden vor? Diesen Eindruck könnte man gewinnen, wenn man einen Blick auf das «Vierzehnte Sozialgesetzbuch» (Abk.: SGB XIV) wirft, das am 12. Dezember 2019 erlassen wurde.
Wie Wikipedia kundtut, wurde es «als Art. 1 des Gesetzes zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts» verabschiedet. Dieses soll in Deutschland bis zum 1. Januar 2024 schrittweise das «Recht der sozialen Entschädigung» neu regeln.
Aufgabe und Anwendungsbereich der sozialen Entschädigung:
«Die Soziale Entschädigung unterstützt Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, bei der Bewältigung der dadurch entstandenen Folgen.»
Im § 1 Abs. 2 Nr. 1-4 finden sich die Anspruchsgrundlagen. Unter Nummer 4 ist Schädigung durch Schutzimpfungen aufgeführt: «Schutzimpfungen oder andere Massnahmen der spezifischen Prophylaxe nach Kapitel 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 4, die eine gesundheitliche Schädigung verursacht haben.»
Das schädigende Ereignis kann ein zeitlich begrenztes, ein wiederkehrendes oder ein über längere Zeit einwirkendes Ereignis sein. Berechtigte sind Geschädigte sowie deren Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende.
Anekdote am Rande: Wie Wikipedia verrät, sah der ursprüngliche Entwurf für das Gesetz vor, es unter der Bezeichnung «Dreizehntes Sozialgesetzbuch» zu erlassen. Das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales habe dann jedoch entschieden, die «13» im Gesetzestitel zu vermeiden. Darüber berichtete beispielsweise die Berliner Morgenpost im Januar 2019.
Warum die chronologische Reihenfolge missachtet und die als Unglückszahl geltende «13» übersprungen wurde, erklärte der damalige Bundesarbeitsminister Hubert Heil (SPD) so:
«Ich bin kein abergläubischer Mensch und habe auch keine Angst vor Zahlen.» Er sei gläubiger Christ, so Heil. «Aber in diesem Fall geht es um ein Opferentschädigungsgesetz für Opfer von Gewalttaten.»