In seinem Urteil vom 24. November 2022 erklärt der griechische Staatsrat die Verlängerung der Impfpflicht für das Gesundheitspersonal für verfassungswidrig, berichtet Byoblu. Der Rat ist neben dem Obersten Verwaltungsgerichtshof die höchste juristische Institution in Griechenland und für die Handlungen des Staates zuständig.
Das Urteil erging nach einem Einspruch des Exekutivausschusses von POEDIN, der Panhellenischen Föderation der Beschäftigten im öffentlichen Krankenhauswesen. Sie wandte sich im Oktober an den Gerichtshof und forderte die Wiedereinstellung der suspendierten Ärzte sowie 50 Prozent ihres Gehaltes während der Zeit der Suspendierung.
Konkret geht es in der Erklärung des Rates um die Verlängerung der Impfpflicht für Beschäftigte des Gesundheitswesens, die bis Ende des Jahres vorgesehen war. Nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit, der die Angemessenheit der Mittel zum Zweck vorschreibt, hielten die griechischen Richter die Aussetzungsfrist für übertrieben und die Regelung für verfassungswidrig. Zum Zeitpunkt der Verlängerung war das Gesundheitspersonal in Griechenland bereits seit acht Monaten zu Hause. Im Urteil heisst es, dies sei:
«…ein Zeitraum, der aufgrund der Art der Massnahme und ihrer Folgen deutlich über das Mass des Angemessenen hinausgeht – ohne dass im übrigen der Wert, die Wirksamkeit und die Folgen der Impfstoffe gegen das Coronavirus sowie der Verlauf und die Entwicklung der Pandemie auf Grundlage der damals aktuellen wissenschaftlichen und epidemiologischen Daten neu bewertet worden wären.»
Wie Byoblu mitteilt, erwartet POEDIN, dass das Urteil so bald wie möglich in staatliche Massnahmen umgesetzt wird.
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