Ende Juni wurde der Arzt Heinrich Habig in einem Teilurteil zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, ohne Bewährung. Zu diesem Zeitpunkt sass der 68-jährige Mediziner aus Recklinghausen, in Nordrhein-Westfalen, schon über ein Jahr in Untersuchungshaft, da die Richterin eine Fluchtgefahr befürchtet.
Gemeinsam mit seiner Frau soll Habig circa 6’000 falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben. Im Prozess am Landgericht Bochum geht es insgesamt um die 589 Impfbescheinigungen, die nach der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes, am 18. November 2021, ausgestellt wurden.
In seinem Plädoyer vor dem umstrittenen Teilurteil, bei dem über 207 Fälle entscheiden wurde, erklärte Habig, dass viele Menschen mit ihren Existenzängsten zu ihm gekommen seien, viele hätten Probleme mit den Ausgrenzungen, den Lockdowns gehabt. Nach Beginn der sogenannten Impfungen im Januar 2021 habe es viel Beratungsbedarf gegeben, ob die Impfung sicher sei. Da es nirgendwo zugängliche Daten gegeben habe, habe er keine Empfehlung zur Impfung aussprechen können.
Später seien Menschen zu ihm gekommen, die gesundheitliche Probleme nach der Impfung hatten. Es habe sich meist um Herzerkrankungen, Darmprobleme oder Sinus-Venen-Thrombosen gehandelt. Und er zitierte vor Gericht einen Passus aus der Berufsordnung Paragraf 2 über allgemeine ärztliche Berufspflichten: «Der Arzt hat sein Handeln am Wohl des Patienten auszurichten; insbesondere darf er nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patienten stellen.» Er fügte hinzu:
«Wenn man mich deshalb kriminalisiert, weil ich Menschen geholfen habe, dann ist das eben der Preis, den man für die Verteidigung der Menschlichkeit bezahlen muss.»
Auch sein Wahlverteidiger Rechtsanwalt Wilfried Schmitz schlägt in einem jüngsten Interview für das Online-Medium Rationalgalerie in dieselbe Kerbe:
«Schon aufgrund des Inhalts der Zulassungsstudien der Hersteller und insbesondere auch der ersten Sicherheitsberichte, Studien und Daten der offiziellen Nebenwirkungs-Datenbanken der EU, der USA und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) war spätestens schon im Frühjahr 2021 absehbar, dass diese Covid-19-Injektionen keine oder jedenfalls keine relevante Schutzwirkung haben, dafür aber mit offenbar häufig auftretenden vielfältigen schweren, ja lebensgefährlichen Nebenwirkungen verbunden sind, was ich im Strafverfahren wiederholt sehr ausführlich dargelegt und belegt habe. Vor so einem Hintergrund hätte jedem verantwortungsbewussten Arzt klar sein müssen, dass er seinen Patienten im Grunde nur dringend davon abraten kann, sich eine solche Covid-19-Injektion verpassen zu lassen.»
Bei den meisten von Habigs Patienten, bei denen ein Verdacht bestand, dass sie keine Injektion erhalten hätten, fanden Hausdurchsuchungen statt. Zahlreiche Zeugen sagten vor Gericht, dass sie dabei massiv von Polizeibeamten unter Druck gesetzt wurden, damit sie die vorgelegten Papiere sogleich unterschreiben und eine geständige Aussage machen. Polizeibeamte wollten sie ansonsten zur Blutentnahme auf die Wache mitnehmen.
«In dieser Strafsache wurden faktisch alle Zeugen mit der Behauptung getäuscht, dass man mit einem Covid-19-Antikörpertest nachweisen könne, ob man geimpft sei oder nicht», schildert Schmitz. Und weiter:
«Was für ein Illusionstheater! Mit Gewissheit hätte kein einziger Zeuge spontan ein Geständnis abgelegt, wenn er gewusst hätte, dass ein Antikörpertest gar nicht beweisen kann, dass man nicht geimpft ist. Das erklärt ja auch den massiven Druck auf die Zeugen: Eben weil die Staatsanwaltschaft Bochum offenbar wusste, dass dieser Test gar nicht belastbar ist, hat sie die Zeugen im Rahmen der Hausdurchsuchungen so unter Druck setzen lassen, damit sie sofort gestehen. Denn mit einem Test hätte man sie ja eben nicht überführen können.»
Jedenfalls sei das einer der Gründe, warum er in Revision gegangen ist.
Seit Mittwoch sieht es so aus, dass Habig auf einen Vergleich, den er von der Richterin angeboten bekam, eingeht. Schmitz erklärte dazu auf Anfrage von Transition News: «Bislang gab es nur Vorgespräche. Es läuft jetzt aber klar auf eine Verständigung hinaus. Aber ja, es sieht aktuell so aus, dass Heinrich Habig kommenden Dienstag oder Mittwoch freikommen könnte.»
Kommentare