Die im Frühjahr 2020 verhängte Anordnung, wonach sich während des Lockdowns nur zwei Personen im öffentlichen Raum treffen durften, ist nach Ansicht des Amtsgerichts Dortmund rechtswidrig. Das geht aus dem Urteil mit dem Aktenzeichen Az. 733 Owi 64/20 hervor, wie die Rheinische Post (RP) berichtet.
Der Richter habe drei Männer freigesprochen, die gegen die verhängten Massnahme verstossen hatten. «Ein derart gravierender Grundrechtseingriff bedürfe eines förmlichen Gesetzes durch das Parlament – und nicht nur einer Verordnung durch die Regierung», habe der Richter sein Urteil begründet.
Das Urteil sei indes nicht rechtskräftig, der Fall müsse auf Grund der von der Staatsanwaltschaft eingelegten Beschwerde nun vom Oberlandesgericht Hamm entschieden werden.
Kommentar der Redaktion: Daß die Corona-Massnahmen bislang ohne Gesetzesgrundlage sondern bloss über Anordnungen erfolgten, ist ein gravierendes rechtliches Manko. Allerdings würde das jetzt geplante «Dritte Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite» genau solche oder ähnliche Massnahmen einbinden — mit weitreichenden Folgen: Eine Klage gegen verhängte Bussgelder bei Verstössen gegen die im Gesetz festgelegten Massnahmen hätte kaum Aussicht auf Erfolg. Der Dortmunder Fall wäre demnach nur dann ein Meilenstein, wenn das geplante Bundesgesetz nicht in Kraft tritt.