Urs P. Gasche Infosperber:
Ungefragt bekam Rita Schmid (Name geändert) im März ein Telefon ihres Hausarztes, bei dessen Praxis in Yverdon sie das letzte Mal vor zwei Jahren war. Sie sei über 65, erklärte der Arzt, und damit für Covid-19 eine Risikoperson. Er empfehle ihr, doch zu Hause bleiben und ausserhalb der Familie zu Personen Abstand zu halten. Falls sie krank werde, solle sie sich bei der Praxis melden. Es folgte eine Honorarrechnung von 25 Franken.
Fast 800 Arztpraxen hätten ähnliche Telefonate an «mehrere Tausende ihrer Patienten» gemacht, erklärte Orthopäde Philipp Eggimann gegenüber Infosperber. Eggimann ist Präsident der Waadtländer Ärztegesellschaft AMV, welche die Telefonaktion organisierte.
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Etliche der Angerufenen waren überrascht, als nach dem Telefonanruf eine Honorarrechnung der Arztpraxis ins Haus flatterte, und reklamierten. Darauf bekam die Ärztegesellschaft offensichtlich kalte Füsse und räumte einen Monat später indirekt ein, dass ohne Auftrag keine Honorare geschuldet sind. Denn in einem weiteren Instruktionsschreiben, das die Ärztegesellschaft und der Verband der Hausärzte am 17. April verschickten, hiess es unter Punkt 3 unter dem neuen Titel «Facturer?»:
«Die Telefonanrufe erfolgen zwar auf Initiative des Arztes, beruhen jedoch meistens auf einer bisher unausgesprochenen Bitte («demande jusque-là inexprimée») des Patienten. Es sollte daher kein Problem sein, vom Patienten die Zustimmung für eine Rechnungsstellung zu erhalten ... Falls ein Patient die Zahlung verweigert, soll nicht fakturiert werden …»
Meldung über andere Telefonaktionen an Infosperber.