Die in Österreich verhängten Ausgangsbeschränkungen im öffentlichen Raum waren verfassungswidrig. Das berichtet Die Presse unter Berufung auf einen Entscheid des Verfassungsgerichtshofes (VfGH).
Dieser hatte sich am Mittwoch zum Thema «Covid-19-Massnahmen» der Regierung verbindlich geäussert. «So waren die von der Regierung für März und April verordneten Ausgangsbeschränkungen im öffentlichen Raum gesetzwidrig», schreibt Die Presse.
Eine gesetzliche Grundlage für derart weitgehende Regeln habe es nicht gegeben.
«Der Gesundheitsminister hätte nur Verbote für bestimmte Orte erlassen dürfen. Stattdessen gehe seine Verordnung aber vom Grundsatz eines allgemeinen Ausgehverbots aus. Das sei rechtswidrig».
Die Entscheidung dürfte der Presse zufolge «auch Folgen für all jene haben, die wegen Verletzung der Ausgangsregeln gestraft werden sollten, aber dagegen Rechtsmittel erhoben haben. Weitere Strafen könnten nun gekippt werden, da die dazugehörige Verordnung rechtswidrig war».