Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) aus Vertretern von Ärzteverbänden, Krankenkassen und Patienten hat in Deutschland für den Zeitraum 2. November 2020 bis 31. Januar 2021 ein Paket von Ausnahmeregeln beschlossen. Das berichtet der staatliche Sender SWR in seiner Online-Ausgabe.
«Weil die Menschen ab Montag ihre privaten Kontakte einschränken und am besten zu Hause bleiben sollen, gibt es neue Ausnahmeregeln bei der ärztlichen Versorgung», heisst es im entsprechenden Artikel. Ausserdem schreibt SWR online:
«So wird die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen bis zum 31. Januar nächsten Jahres verlängert. Auch Krankentransportfahrten von Versicherten, die COVID-19-positiv getestet wurden, werden bis Ende Januar auf Kassenkosten möglich sein».
Hinzu kommen laut SWR eine Reihe von Regeln für den Einsatz von Video-Diensten, darunter Verordnungen von Krankentransporten und Krankenfahrten, die «nach telefonischer Anamnese angefordert werden». Auch sollen «bestimmte Behandlungen» wieder «per Video-Schalte möglich sein».
Kommentar der Redaktion: Die Regeln des Gemeinsamen Bundesausschusses lassen Freiraum für Spekulationen. So ist die Frage angebracht, ob der auf vier Wochen angesetzte Lockdown 2.0 in Deutschland nicht ebenfalls bis zum 31. Januar 2021 anhalten wird.