Ein Änderungsantrag zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz sieht vor, dass Apotheken als Ausgabestellen für FFP2-Masken fungieren sollen. Diese würden dann an Risikogruppen verteilt. Das berichtet die Pharmazeutische Zeitung.
«Demnach sollen alle GKV- und PKV-Patienten, die ein ‹besonders hohes Risiko› für einen schweren Krankheitsverlauf von Covid-19 haben, einen Anspruch auf Masken haben», schreibt die Pharmazeutische Zeitung und: «Die Kosten dieser Aktion sollen zunächst aus den Liquiditätsreserven des Gesundheitsfonds getragen werden, sind dann allerdings durch Steuergelder wieder auszugleichen.»
Die Details zur Masken-Verteilung wolle das BMG per Verordnung und «ohne Zustimmung des Bundesrates festlegen».
FFP2-Masken wurden in der Vergangenheit immer wieder vom Markt zurückgerufen, weil die Ware oft mit falschen Zertifikaten versehen war oder aber den angegebenen Schutzkategorien nicht entsprach. Ohnehin können FFP2-Masken lediglich 95 Prozent der Partikel abfangen, fünf Prozent der Viren überwinden ungehindert die Maske.