Bereits im Juli 2019 wies das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) darauf hin, dass der Import sogenannter Gentechnik-Kits in Deutschland aus Sicherheitsgründen verboten ist.
Bei den Kits handelt es sich um Experimentierkästen, wie es sie für die Bereiche Chemie oder Physik ebenfalls gibt. «So kann das Zukunftspotential biotechnologischer Verfahren spielerisch mit zum Beispiel fluoreszierenden Proteinen und weltweit in der Forschung genutzten Bakterien nachempfunden werden», schrieb transkript im Juli 2019 und: «Auch wer sich mit der Genscheren-Technologie vertraut machen will, findet zum Beispiel CRISPR-Kits zum käuflichen Erwerb im Netz.»
Doch der Experimentierfreude der interessierten Laien sind aus Sicherheitsgründen Grenzen gesetzt, wie transkript weiter berichtete:
«Jene Kits, die bereits gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, gelten als besonders problematisch. Laut aktuell gültigem Gentechnikgesetz ist das Inverkehrbringen eine Ordnungswidrigkeit gem. § 38 Abs. 1 Nr. 7. Wer solche Kits bestellt, mit ihnen aber keine gesetzlich zulässigen gentechnischen Arbeiten in einem behördlich überwachten Labor durchführt, dem droht ein Bussgeld von bis zu 50’000 Euro, so das BVL. Zudem können entsprechende Sendungen vom Zoll beschlagnahmt werden. Das Fazit des Bundesamtes: ‹Das BVL rät Privatpersonen, insbesondere Schülerinnen und Schülern, dringend vom Kauf derartiger Gentechnik-Kits ab.›»
Kommentar der Redaktion: Das Verbot ist sinnvoll, denn die Auswirkungen der gentechnisch veränderten Organismen auf Mensch und Umwelt sind kaum erforscht. Insbesondere die Langzeitfolgen gelten als besonderes Risiko. Umso mehr sind die ab Dezember zu erwartenden Zulassungen für die Covid-19 Vakzine befremdlich: Die Nano-Genimpfstoffe befördern Teile der viralen Erbsubstanz in die menschlichen Zellen, wo sie nachgebaut werden, um eine Immunantwort auszulösen.