Die Europäische Vereinigung von Juristinnen & Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt (ELDH) hat bereits am 1. Mai 2020 vor den sich abzeichnenden Folgen der globalen Coronamaßnahmen gewarnt. Die publizierte Liste liest sich heute wie eine düstere, jetzt aber eingetroffene Prophezeiung.
«Die Covid-19-Pandemiepolitik der europäischen Regierungen hat dramatische Folgen, insbesondere für Arbeitnehmer*innen, Selbständige und Kleinunternehmen» hieß es in der Erklärung des ELDH.
Tatsächlich gelten diese Gruppierungen heute zu den Verlierern des globalen Lockdowns. Allein in Deutschland sind derzeit über 10 Millionen Menschen in Kurzarbeit, die Zahl der erwarteten Insolvenzen unter Soloselbständigen und Kleinunternehmen soll bereits im Herbst Rekordstände erreichen.
Die Juristen wiesen neben den rein ökonomischen Aspekten auch auf die mit den Coronamaßnahmen einhergehenden Verstöße gegen geltendes Recht, und auch gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, hin.
«Viele dieser staatlichen Maßnahmen stellen Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) dar, die alle EU-Staaten und insgesamt 47 europäische Staaten ratifiziert haben (Recht auf Leben, Verbot der Zwangsarbeit, Recht auf Achtung des Privatlebens, Versammlungsfreiheit). Darauf hat auch der Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates hingewiesen», schrieb das ELDH.
Dem Generalsekretär des Europarates seien von Lettland, Rumänien, Armenien, Moldawien, Estland, Georgien, Albanien, Albanien, Nordmazedonien und Serbien Notifikationen über die Absicht vorgelegt worden, von den Bestimmungen der EMRK abzuweichen.
«Diese Anzahl der Ausnahmeregelungen aufgrund von COVID-19 ist beispiellos» monieren die Juristinnen und Juristen des ELDH.