Eine «Initiative pro Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Schweiz» hat am 15. Juni die Mitglieder von National- und Ständerat mit vier Forderungen angeschrieben:
Das Schreiben trägt den Titel «Checks & Balances: Kontrolle des Bundesrats (Art. 169-171 der Bundesverfassung) – Beendigung des Notrechts; Ausserordentliche Umstände erfordern besondere Aufsicht.
Die Forderungen:
(1) Weisen Sie bitte den Bundesrat an, die Notrechtsverordnung COVID-19-Verordnung 2 vom 13. März 2020 mit sofortiger Wirkung ausser Kraft zu setzen.
Begründung: Gestützt auf die offiziell publizierten Daten des BAG und gemäss aktuellem Stand der Wissenschaft steht seit geraumer Zeit fest, dass sämtliche Ziele gem. Art. 1 Abs. 2 lit. a bis d der Verordnung erreicht wurden.
(2) Weisen Sie bitte den Bundesrat an, die auf Art. 7, resp. Art. 6 des Epidemiengesetzes abgestützte Ausserordentliche Lage, respektive Besondere Lage umgehend für beendet zu erklären.
Begründung: Die gesetzlichen Voraussetzungen gem. Art. 6 und Art. 7 des Epidemiengesetzes sind nicht mehr erfüllt; s. Ersuchen Nr. (1) hiervor.
(3) Setzen Sie bitte umgehend einen von der Verwaltung und von der Pharma-Industrie unabhängigen Krisenrat ein, welcher im Auftrag der Bundesversammlung die bundesrätlichen Massnahmen während der aktuellen (sowie während zukünftiger) Epidemien regelmässig überprüft.
(4) Treffen Sie bitte Massnahmen zur wirksamen, zeitnahen und transparenten Überprüfung des gesamten COVID-19-Notverordnungs-Regimes mittels einer Kommission von qualifizierten und erfahrenen Experten, welche von der Verwaltung und der Pharma-Industrie unabhängig sein müssen, mit dem Ziel, zu den unter Ziff. (3) hiervor genannten Prüfungsthemen Lehren für kommende Ereignisse zu ziehen.
In der Begründung schreiben sie u.a.:
Kolossale Eingriffe ohne das übliche demokratisch-rechtsstaatliche Verfahren
Die Kollateralschäden sind eine Folge des COVID-19-Notrechtsregimes seit Mitte März 2020. Im Resultat wurden dadurch aufgrund einer Pandemiesituation sämtliche ansonsten zwingend vorgeschriebenen demokratisch-rechtsstaatlichen Kontroll- und Sicherungsmechanismen auf einen Schlag abgeschaltet, d.h.:
- Keine vorgängige parlamentarische und öffentliche Debatte;
- Keine vorgängige Mitwirkung der Betroffenen (Vernehmlassung; Referendum);
- Kein wirksamer Rechtsschutz gegen erlittenen Schaden und Willkür; keine Aussicht auf adäquate Kompensation (bzgl. Einkommenseinbussen; Verschuldung; psychische u. schulische Probleme etc.);
- Keine legale Möglichkeit der Betroffenen, gegen die COVID-19 Massnahmen (resp. für die Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien) wirksam öffentlichen Protest zu zeigen8;
- Das Parlament konnte die immensen Finanzpakete des Bundesrates bis anhin nur noch abnicken;
- Und bis heute ist keine nachträgliche unabhängige Aufarbeitung dieser COVID-19-Phase vorgesehen.
Die Initianten sind:
Philipp Kruse, Fürsprecher, Steuerjurist (8942 Oberrieden);
Basil Leisibach, MSc Biologie, Produktmanager Pharma (1700 Fribourg);
Michael U. Baumgartner, MAS SA, Ethiker (3053 Münchenbuchsee)
Sie sind erreichbar unter [email protected]