Seit Ende August 2020 tragen Kleinkinderzieher im Kanton Fribourg Masken in Kitas. Eine Mutter wehrte sich gemeinsam mit zwei Mitstreiterinnen dagegen. Ihre Begründung: Masken beeinträchtigen die Entwicklung der Kinder. Dabei stützte sie sich unter anderem auf Erkenntnisse der Westschweizer Logopädie-Vereinigung (ARLD).
Die Vereinigung machte darauf aufmerksam, wie wichtig Gesichtsausdrücke für die Entwicklung der Sprach- und Kommunikationsfähigkeit sowie auch des Selbstbewusstseins von Kleinkindern sind. Doch diese Entwicklung sei nun, genauso wie die soziale Entwicklung, durch maskierte Kleinkinderzieher stark gefährdet.
Diese höchst beunruhigenden pädagogischen Erkenntnisse interessierten die unteren Gerichtsinstanzen allerdings nicht. Auf die Beschwerde der Mutter gingen sie nicht ein. Sie verwiesen in ihrem Urteil lediglich auf die Experten des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der Taskforce, die in der Maskenpflicht der Kita-Mitarbeiter keine grösseren Probleme sehen.
Zahlreiche Rechtsverletzungen
Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Fribourg legte die Mutter anfangs Februar Beschwerde ein. Nun muss das Bundesgericht als nächstes über die Beschwerde urteilen. Unterstützt wird sie dabei von Rechtsanwalt Philipp Kruse, der unlängst auf seinem Telegram-Kanal über das Verfahren informierte.
Kruse sieht in der Maskenpflicht für Kita-Mitarbeiter keinerlei juristische Legitimation und wies auf zahlreiche Verletzungen von Verfassungsbestimmungen sowie auch des Epidemiengesetzes hin. Darunter auf die persönliche Unversehrtheit, das Recht auf besonderen Schutz des Kindeswohls, die Verletzung des rechtlichen Gehörs, auf die richterliche Unabhängigkeit sowie auch auf das Willkürverbot.
Dem Vorgehen der Behörden kann Kruse wenig abgewinnen.
„Diese Rechtsverletzungen gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft dauern nun schon seit über 5 Monaten an. Der Schaden vergrössert sich täglich.“
Nun hofft der Rechtsanwalt auf das Bundesgericht, um den staatlich verordneten Verletzungen des Kindeswohls zu entkommen.
Nachtrag vom 17. Februar 2021:
Über den anstehenden Entscheid des Bundesgerichts sagt Philipp Kruse auf Anfrage:
„Ein positives Urteil zu Gunsten meiner Mandantin wäre gerade aus rechtsstaatlicher Sicht enorm wichtig."
Der Rechtsanwalt verweist dabei auch auf die Bedeutung des Bundesgerichts für die kantonalen Gerichte.
„Die kantonalen Gerichte haben bis dato keine anderen Sichtweisen zugelassen als jene des BAG und der Task Force. Dies ist ein Verstoss gegen das Gebot der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 191c BV). Wir erwarten, dass sich das Bundesgericht wirklich unabhängig mit unseren umfangreichen und wissenschaftlich korrekten Tatsachen auseinandersetzt."
Ohne eine Berücksichtigung von empirischen Auswertungen und ohne neuere Erkenntnisse der Wissenschaft könne die Recht- und Verhältnismässigkeit der gegenwärtigen Massnahmen gar nicht korrekt beurteilt werden. "Ein entsprechender Grundsatz wurde sogar im Epidemiengesetz verankert", sagt Kruse. Den Rechtsstaat sieht der Anwalt gegenwärtig in einem Stresstest von bisher einzigartiger Dimension.