Es geht um Millionenbeträge und die Beschaffung von Masken — für deren Beschaffung Jens Spahn (CDU), Chef des Bundesgesundheitsministeriums, Ernst & Young (EY) beauftragte. Das berichtet der Tagesspiegel.
Dem Bericht zufolge könnte EY Spahn «Kopfschmerzen bereiten: Dann nämlich, wenn das Bundeskartellamt entscheidet, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) EY rechtswidrig damit beauftragt hat, ein aus dem Ruder gelaufenes Open-House-Verfahren zur Beschaffung von Atemschutzmasken und Schutzausrüstungen zu managen».
Spätestens Anfang September werde von der 2. Vergabekammer des Kartellamts über den Fall entschieden. Spahn habe sich für das Verfahren «eine renommierte Vergaberechts-Kanzlei an die Seite geholt».
Für Spahn kann der Fall das politische Aus bedeuten. Das Open-House-Verfahren wurde Ende März von seinem Ministerium ausgearbeitet. «Ziel war es, im Zuge der Corona-Krise möglichst schnell an Atemschutzmasken und Schutzausrüstungen zu kommen», schreibt der Tagesspiegel, und: «Der Bund verpflichtete sich auf diese Weise, mit allen Anbietern, die ein Angebot machten, einen Vertrag zu schließen und Masken abzukaufen. Wegen des überdurchschnittlichen Abnahmepreises – 4,50 Euro für FFP-2- und 60 Cent für OP-Masken – meldeten sich jedoch weit mehr Händler, als vom BMG offenbar erwartet, es wurden über 700 Verträge geschlossen».
Die realen Preise für den Bezug der Masken lagen indes bei rund 1.80 bis 2.50 Euro für FFP2 und bei rund 30 Cent für die einfachen OP-Masken, wie Dokumente belegen, die Corona Transition exklusiv vorliegen.
Das Ministerium bezahlte demnach nicht nur völlig überhöhte Preise — mitunter bezahlte es einfach gar nicht, obwohl die Ware geliefert wurde. Das Verfahren vor dem Bundeskartellamt ist daher nur die Spitze des Eisbergs im Zusammenhang mit dem Open-House-Verfahren.
Vor dem Landgericht Bonn seien derzeit mindestens 30 Verfahren anhängig, schreibt der Tagesspiegel, und: «Derweil verhandelt EY mit einem alten politischen Bekannten und CDU-Politiker über einen – millionenschweren – außergerichtlichen Vergleich für mehrere Mandanten, wie der Redaktion vorliegende Korrespondenzen belegen.»