Deutschlands Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verabschiedet sich von der Rechtsstaatlichkeit und macht ernst: Wer als Reisender aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt, muss sich einem Corona-Zwangtest unterziehen, oder alternativ 14 Tage in Quarantäne gehen. Hält man sich nicht an die Verordnung des Ministers drohen Bußgelder von bis zu 10’000 Euro. das berichtet das Fachportal Medscape. Testzentren wird es an Flughäfen, Bahnhöfen und Grenzübergängen geben.
Spahn wolle auf diese Weise verhindern, daß «neue Infektionsketten» ausgelöst würden. «Deswegen werde ich eine Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten anordnen. Das dient dem Schutz aller Bürgerinnen und Bürger», zitiert Medscape den Minister.
Die Verordnung solle voraussichtlich nächste Woche in Kraft treten. Grundlage sei §5 Abs. 2 Nr. 1e des Infektionsschutzgesetzes. Unter einem Risikogebiet verstehe man laut Definition des Robert Koch-Instituts Regionen, es in den letzten 7 Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100’000 Einwohner gab «oder in denen ein generell erhöhtes Infektionsrisiko besteht».
Die RKI-Liste der Risikogebiete umfasse derzeit unter anderem die USA, die Türkei, Südafrika, Serbien, die Russische Föderation, Luxemburg, Israel, Indien und Brasilien.
Die RKI-Zahlen belegen allerdings auch, dass die Sterblichkeitsraten bezogen auf die Gesamtbevölkerung in diesen Ländern im Bereich von maximal 0.04 Prozent liegt. Inwieweit Spahns Verordnung einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht standhielte, bleibt daher fraglich. Spahn, der innenpolitisch wegen der Wirecard-Affäre und der Auftragsvergabe bei der Maskenabwicklung an Ernst & Young bereits unter Druck steht, bewegt sich somit auf dünnem Eis. Sollte sich seine Verordnung als rechtswidrig erweisen, könnten Betroffene wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung klagen.