Unter dem Titel «Der Bundesrat – Das Portal der Schweizer Regierung» findet sich ein bemerkenswerter Eintrag über die Haftung der Bundesbehörden:
«Obwohl die Bundesbehörden mit aller Sorgfalt auf die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen achten, kann hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen keine Gewährleistung übernommen werden.
…
Haftungsansprüche gegen die Bundesbehörden wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen.»
Die Entschädigung und Genugtuung bei Impfschäden wird im Epidemiengesetz (Art. 64 bis 69) geregelt.
Schadenersatz für rechtswidrige Covid-19-Massnahmen des Bundes? Video Vortrag von Prof. Dr. Dürr. (68 min.)