Baden-Württemberg sieht sich einer Klagewelle gegen die erlassenen Corona-Verordnungen ausgesetzt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Erhebung des Stuttgarter Justizministeriums, die der Heilbronner Stimme vorliegt. Danach gab es zum Stichtag 29. Mai 2020 bereits 232 laufende Verfahren.
«Alleine am baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim - der Spitze aller Verwaltungsgerichte im Land - wurden bislang 133 Corona-Verfahren geführt», schreibt dazu das Online Magazin DIE STIMME. Bei den Südwest-Verwaltungsgerichten in Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart seien im gleichen Zeitraum 99 Corona-Verfahren gezählt worden.
Dem Bericht zufolge geht es in den Verfahren um Polizei-, Versammlungs-, Schul- und Gewerberecht, aber auch um Themen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen.
Mit den verhängten Corona-Verordnungen der Länder befassen sich in Deutschland auch etliche Landesverfassungsgerichthöfe, allein Bayern bringt es hierbei auf über 60 Verfahren.
Bereits im April hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass eine in Stuttgart geplante Demonstration nicht auf Grund von COVID-19 pauschal verboten werden durfte.