Corona Transition hat nach wochenlangen Bemühungen die Dissertation von Prof. Christian Drosten erhalten, dokumentiert und gesichert — und wird sie in den kommenden Wochen eingehend überprüfen.
Vorausgegangen war die intensive Suche nach der nahezu sagenumwobenen Doktorarbeit: Die Universitätsbibliothek Frankfurt bietet lediglich dort immatrikulierten Studierenden die Möglichkeit, das Präsenzexemplar der Dissertation einzusehen. Dieses Exemplar ist jedoch seit Monaten praktisch dauernd ausgeliehen und somit nicht verfügbar.
Entgegen der landläufigen Praxis gibt es auch kein zugängliches PDF der Arbeit. Lediglich die Zusammenfassung ist für Interessierte von aussen einsehbar.
Auf Anfrage hat uns die Charité in Berlin mitgeteilt, dass es eine Pflicht zur Erstellung der Dissertation im PDF-Format nicht gäbe. Auch weigerte sich die Charité, uns eine Kopie der Dissertation zukommen zu lassen.
Bei der ersten Durchsicht der Doktorarbeit fällt auf, dass Prof. Drosten am Ende seiner Dissertation nicht die an sich übliche «Eidesstattliche Erklärung» abgibt, sondern die Formulierung «Ehrenwörtliche Erklärung» wählte.
Der Unterschied ist von enormer Tragweite. Denn Falschaussagen in Eidesstattlichen Erklärungen stellen in Deutschland einen Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch dar, die mit Freiheitsstrafe geahndet werden können. Eine «ehrenwörtliche Erklärung» hingegen ist juristisch nicht angreifbar. Die meisten Universitäten schrieben daher die Eidesstaatliche Erklärung in ihren Promotionsordnungen zwingend vor.