Präsidentin der Kommission und Unterzeichnerin des zweiseitigen Schreibens, das Corona-Transition vorliegt, ist Nationalrätin Ruth Humbel (CVP), die wir am 1. Dezember in einem Beitrag zur Impfproblematik mit den Worten zitierten: «Wer geimpft ist, hat mehr Freiheiten».
Nun verlangt Ruth Humbel im Namen der Kommission, dass ein für viele Menschen wichtiges Element des Gesetzes zur Maskenpflicht aufgehoben wird – nämlich die gesetzlich verankerte Regelung, dass Ausnahmen von der Maskenpflicht zulässig sind.
In der bisherigen Praxis bedeutet dies, dass Menschen mit einem ärztlichen Attest, das sie aus meist medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit, in öffentlichen Verkehrsmitteln befördert werden müssen (wir berichteten mehrmals).
Geht es nach dem Willen der Kommission soll dies geändert werden.
Der Wortlaut im Schreiben der Kommission an den Bundesrat:
Betreiber von Personenbeförderungsanlagen in Skigebieten sollen nicht verpflichtet werden, Personen mit einem Maskendispens zu befördern (Änderung von Art. 5b Abs 3 Bst. d).
Dieser Änderungsvorschlag zum bisher gültigen Gesetz wurde innerhalb der Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.
Kommentar der Redaktion: In Kürze wird sich zeigen, ob der Bundesrat dieses Anliegen umsetzt und damit einer gerichtlich anfechtbaren Diskriminierung den Weg bereitet.