Der beste Weg, die Zukunft vorherzusagen,
ist, sie zu erschaffen.
Peter Drucker
Liebe Leserinnen, liebe Leser
Wer sich kritisch zu «Pandemie»-Massnahmen der Regierung äussert, wird von Behörden und «alten Medien» angegriffen und drangsaliert. Diese Erfahrung mussten bereits einige Ärzte, Lehrer_Innen und Pflegefachleute machen: Dr. med. Andreas Heisler im Kanton Luzern, Dr. med. Thomas Binder im Kanton Aargau, sowie die Primarlehrerin Prisca Würgler und der Gymnasiallehrer Markus Häni. Sie alle haben ihr angeborenes Rechts auf freie Meinungsäusserung ausgeübt und wurden entweder gekündigt, zwangspsychiatriert oder mit einem Berufsverbot bestraft. Um nur die bekannten Schweizer «Corona-Leugner» zu nennen.
So ähnlich erging es auch der Psychologin Dr. phil. Katharina Lehmann. Sie war bei der Stadtpolizei Zürich bis Ende Januar als Betriebspsychologin tätig und für das Gesundheitsmanagement im Polizeicorps zuständig. Von ihrer Ärztin erhielt sie eine Maskenbefreiung, weil sie aus gesundheitlichen Gründen keine Gesichtsmaske tragen darf.
Doch ihren Vorgesetzten, vor allem dem Kommandanten Daniel Blumer, war das ein Dorn im Auge. Schliesslich wurde von ihr verlangt, sich einer «vertrauensärztlichen» Untersuchung zu unterziehen – die Polizeiführung glaubte der Ärztin, die das Attest ausgestellt hatte, und der Polizeipsychologin nicht. Da sich Katharina Lehmann diesem Zwang nicht unterwerfen wollte, wurde ihr schliesslich gekündigt. Fristlos. Und das bedeutet: Job und Geld weg – von heute auf morgen. Ein Rekurs gegen die missbräuchliche Kündigung beim Zürcher Stadtrat brachte keinen Erfolg. Die Magistraten begründen ihren Entscheid mit reinen Vermutungen.
Nun muss Lehmann beim Bezirksrat gegen die Stadt klagen. Doch die Aussicht auf Erfolg ist klein. Der nächste Schritt wäre das Verwaltungsgericht, da stehen die Chancen etwas besser. Lehmann gibt nicht auf scheut auch den Gang zum Bundesgericht nicht. Da die fristlose Kündigung aus Sicht von Lehmann und ihrem Anwalt klar rechtswidrig und missbräuchlich war, sind die Erfolgsaussichten auf ein Präjudizurteil gross. Will heissen: Jede Kündigung wegen Nichttragen der Gesichtsmaske trotz ärztlichem Attest, wäre damit schweizweit aufgehoben.
Für seine Rechte zu kämpfen, ist in der Schweiz nicht billig. Sollte die Klage beim Verwaltungsgericht abgewiesen werden, belaufen sich die Anwalts- und Gerichtskosten auf rund 20‘000 Franken. Da Katharina Lehmann keinen Job und damit auch kein Einkommen mehr hat und diese hohe Summe nicht alleine aufbringen kann, bittet sie die Community um Hilfe:
Video von Katharina Lehmann
https://t.me/CoronaTransition/2109
Spendenkonto:
Alternative Bank Schweiz
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Herzliche Grüsse
Stephan Seiler
Hinweise
Am Samstag, 14. August auf dem Turbinenplatz in Zürich: