Gute Vorbereitung sei wesentlich, um einem Chaos bei der Markteinführung eines Impfstoffes vorzubeugen, schreibt die Doktorandin der Rechtswissenschaft Lauren Tonti vom Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik (MPISOC) in München in einem Essay zu Covis-19. Nach ihrer Einschätzung könnte eine Impfpflicht verfassungskonform sein.
Wesentlich dafür sei das Infektionsschutzgesetz sowie die darin enthaltenen Reformen, die aus dem Masernschutzgesetz hervorgegangen seien.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kann demnach mit Zustimmung des Bundesrats anordnen, «dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist», es sei denn eine Schutzimpfung ist medizinisch kontraindiziert.