Bundesbürger können über ein juristisches Konstrukt an Sammelklagen in den USA gegen den deutschen Staat teilnehmen. Der Berliner Anwalt Marcel Templin hat dazu eine eigene Webseite erstellt, auf der sich Interessierte informieren und Kontakt zu den Anwälten aufnehmen können.
So schreibt Corona Schadensersatzklage:
«Obwohl sogar die EU eine solche Sammelklage in allen EU-Ländern bislang erfolglos einfordert, gibt es die echte Sammelklage derzeit nur in den USA und heißt dort class action. Und nun gibt es, wie Dr. Fuellmich in seinem Video darlegt, die Möglichkeit, dort, in den USA eine Sammelklage gegen die Hersteller und Verkäufer des defekten Produkts PCR-Tests anhängig zu machen. Denn der deutsche Drosten-Test wurde aufgrund einer Empfehlung der WHO als einer der ersten weltweit, und zwar auch in die USA verkauft und dort benutzt.
Dies ist die Gelegenheit auch für deutsche Geschädigte, ihre Ansprüche aufzubereiten und dann im Rahmen einer class action ihre Schadenersatzansprüche in den USA geltend zu machen.
Schon die Androhung einer solchen Sammelklage mit einer Vielzahl von Klägerinnen und Klägern einer entsprechend hohen Schadenssumme wird sicherlich sein, dass die betroffenen Unternehmen endlich Gehör bei den Verantwortlichen finden – money talks!»
Rechtsanwalt Dr. Reiner Feullmich, Mitglied im Corona Ausschuss, erklärt im Video das Vorgehen. (13 Min.)