Die Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner kündigt gegen die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg eine Normenkontrollklage an. In der Pressemitteilung ihrer Kanzlei vom 3.4.2020 nennt sie die "Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung eklatant verfassungsdwidrig" und kritisiert die Verletzung einer Vielzahl von Grundrechten der Bürger*innen "in bisher nie gekannten Ausmaß." Sie sieht die getroffenen Maßnahmen, die neben den Bürgerrechten von 82 Millionen Menschen auch die gesamte Wirtschaft des Landes radikal einschränken als unverhältnismäßig an und weder durch Studien, Daten oder eigene Erfahrungswerte gerechtfertigt. "Der seit 70 Jahren einmalige Shutdown, zu dem das Infektionsschutzgesetz ausdrücklich nicht berechtigt, verletzt in gravierender Weise das verfassungsrechtliche Prinzip der Verhältnimäßigkeit ..." Nach eigenen Aussagen ist Rechtsanwältin Bahner bereit mit ihrer Klage bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen, wo sie bereits 3 mal erfolgreich in anderen Belangen geklagt hat. AM 7.4. veröffentlichte Frau Bader eine ausführliche Stellungnahme.