In Schleswig-Holstein gibt es für Schulen keine Maskenpflicht, Kinder müssen also im Unterricht keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Trotzdem ging eine Grundschule weiter als es das Gesetz verlangt: Sie wollte die Kinder zwingen, während des Unterrichts Masken zu tragen.
Wie Rubikon nun über seinen Email-Alertdienst mitteilt, legten Eltern gegen diese Anordnung der Grundschule Widerspruch ein.
Das Gericht gab den Eltern jetzt Recht — die Grundschule sei angehalten, auf die selbstverfügte Maskenpflicht mit sofortiger Wirkung zu verzichten. Vereinfacht ausgedrückt: Die Kleinen dürfen beim Lernen wieder frei atmen.