Dr. Wolfgang Wodarg, Arzt, ehemaliger Abgeordneter im Bundestag und Leiter eines Gesundheitsamtes, macht darauf aufmerksam, dass es unter den zwölf COVID-19 Impfstoffen, die derzeit klinisch getestet würden, vier Kandidaten mit künstlich veränderter RNA und drei Kandidaten mit veränderter DNA gibt. Menschen würden beim Einsatz dieser rekombinanten Impfstoffe per Definition also genetisch modifiziert, was als menschenrechtliches Tabu gelte.
Künstlich veränderte RNA, die in menschliche Zellen gebracht werde, verändere dort die genetischen Prozesse. Dies sei als genetische Modifizierung der Zellen und damit als genetische Veränderung des Menschen einzuordnen, so Wodarg.
Weiter bestehe bei genetischen Modifizierungen immer das Risiko, Keimzellen (Geschlechtszellen zur Fortpflanzung) ebenfalls zu verändern. Die Teilnehmer an der klinischen Erprobung der neuen genetischen Impfstoffe hätten sich deshalb zu strengen Maßnahmen der Schwangerschaftsverhütung verpflichten müssen. Genetisch vererbbare Modifikationen stellten ein Verstoß gegen die Menschenrechte dar, schreibt Wodarg.
Eine Lobby habe rechtzeitig dafür gesorgt, dass die geplante Massenimpfung mit künstlichen Erbinformationen nicht als «Gentherapie» bezeichnet werde, obschon sie es natürlich sei, stellt Wodarg klar.