Die zentrale Erfassung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) erfolgt ab Januar 2021 durch Swissmedic. Das berichtet die Schweizerische Ärztezeitung.
Meldepflichtig seien «gemäss Medizinalberufegesetz Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Chiropraktorinnen und Chiropraktoren sowie Tierärztinnen und Tierärzte (Art. 2 MedBG)», heisst es dazu in einem entsprechenden Artikel.
Noch gelte aber das alte Meldesystem, wonach UAW-Meldungen bei einem der sechs regionalen Pharmacovigilance-Zentren (RPVZ) eingereicht werden, «oder medizinische Fachpersonen wenden sich bezüglich UAW an das betreffende pharmazeutische Unternehmen (Zulassungsinhaberin), das seinerseits gegenüber Swissmedic meldepflichtig ist».
Ab Januar würden diese Meldungen zentral bei Swissmedic erfasst.