Trotz der kürzlichen Öffnungen, vor denen die Task Force gewarnt hatte, entspannt sich die epidemiologische Lage weiter. Die «Fälle» gehen wie im Vorjahr mit fortschreitendem Frühling zurück – damals noch ohne Impfung.
Trotzdem mahnte Guy Parmelin an der Pressekonferenz des Bundesrates vom 12. Mai noch immer zu grosser Vorsicht. Gerade über die kommenden Festtage müsse man besonders vorsichtig sein, «damit sich nicht wieder mehr Menschen anstecken», so Parmelin.
Impfstoffstrategie mit Falschaussage
Für «Auffrischimpfungen» und für den Fall, dass neue Mutationen kommen sollten, habe man für das Jahr 2022 weitere Dosen der mRNA-Impfstoffe von Moderna bestellt. Ebenso habe die Schweiz, zusammen mit europäischen Partnern, 5,4 Millionen Dosen des Vektorimpfstoffes von AstraZeneca geordert. Sollte das Vakzin auch in der Schweiz zugelassen werden, werde es nur bei einer begrenzten Zahl von Personen eingesetzt, so Berset. Die Schweiz sei mit mRNA-Impfstoffen sehr gut positioniert.
Es gebe nicht viele Länder, die nur mRNA-Impfstoffe hätten, so wie die Schweiz, betonte Berset. Doch diese Behauptung ist falsch, denn beim Vakzin von Johnson&Johnson handelt es sich nicht um einen mRNA-, sondern um einen Vektorimpfstoff – wie der von AstraZeneca. Das Vakzin von Johnson&Johnson ist auch in der Schweiz seit Ende März 2021 befristet zugelassen.
Weitere Lockerungsschritte für den 31. Mai angekündigt
- Für Veranstaltungen sollen sich 100, statt nur 50 Personen treffen können.
- Vereinsanlässe oder Führungen sollen innen und aussen mit maximal 30, statt wie bisher 15 Personen möglich sein.
- Innenbereiche der Restaurants sollen mit Schutzkonzepten wieder geöffnet werden können. Aber nur, wenn die «Fallzahlen» bis Ende Mai sinken oder stabil bleiben. Auf Restaurantterrassen soll die Maskenpflicht am Tisch aufgehoben werden.
- Amateursport soll maximal mit 30, statt 15 Personen möglich sein. Publikum ist auch an Wettkämpfen zugelassen. Für Mannschaftssportarten gilt sogar eine Gruppengrösse von 50, statt 30 Personen.
- Kontaktsport wie Judo oder Schwingen ist in Innenräumen ohne Maske in beständigen Gruppen von vier Personen wieder erlaubt.
- Bei Auftritten und Proben im Bereich der Laienkultur beträgt die Obergrenze der Gruppe 50 Personen. Dies gilt sowohl in Innenräumen als auch draussen. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen, sowohl im Amateur- als auch im Profibereich.
- Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die ihre Mitarbeiter einmal pro Woche «repetitiv» testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt.
- Für Präsenzveranstaltungen an Hochschulen wird die bisherige Beschränkung auf maximal 50 Personen aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept im Rahmen der kantonalen Teststrategie und eine Genehmigung des Kantons.
- Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen neu wieder öffnen.
- Quarantäne: Neben genesenen, sollen auch geimpfte Personen sowohl von der Kontaktquarantäne (Kontakt mit einer infizierten Person) als auch von der Reisequarantäne ausgenommen werden.
- Nachtclubs sind von der Schliessung weiterhin betroffen.
- Für Non-Food-Läden soll die Begrenzung von einer Person auf zehn Quadratmetern gelten.
Definitiv entscheiden will die Landesregierung aber erst nach einer Konsultation mit den Kantonen am 26. Mai. In den kommenden Wochen und Monaten seien weitere Öffnungsschritte geplant, über die man am 18. Juni definitiv entscheiden wolle.