Die Krise als Gelddruckmaschine — zumindest für jene, die in Niedersachsen an staatlichen Ausschreibungen bis Ende März 2021 teilnehmen und über die nötigen Kontakte verfügen.
Die zunächst bis zum 30. September 2020 befristeten Erleichterungen für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch öffentliche Auftraggeber werden laut einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums in Hannover bis zum 31. März 2021 verlängert.
Wie das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung mitteilt, sollen eine ganze Reihe von Vergabeverfahren weiterhin jenseits der üblichen Normen erfolgen, darunter:
Bauleistungen bis 3 Millionen Euro: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Bauleistungen bis 1 Millionen Euro: Freihändige Vergabe
Dienst- und Lieferleistungen unter EU-Schwellenwerten: Freie Verfahrenswahl
Besonders dringliche Dienst- und Lieferleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis 214 000 Euro: Direktauftrag
Wirtschaftsminister Bernd Althusmann nimmt die Gefahr der Vetternwirtschaft billigend in Kauf:
«Mir ist bewusst, dass diese Erleichterungen den Wettbewerb um öffentliche Aufträge und die Transparenz der Verfahren verringern können. Wir befinden uns jedoch weiterhin in einer besonderen Ausnahmesituation. Nach intensiver Abwägung der Chancen und Risiken nutzen wir die zur Verfügung stehenden Spielräume aus, um den Markt jetzt schnell mit öffentlichen Aufträgen zu unterstützen und dafür den Aufwand bei den öffentlichen Auftraggebern, insbesondere den Kommunen, temporär zu verringern»