Wirtschaftsanalytiker prophezeien ab August einen rasanten Anstieg der Privatinsolvenzen in Deutschland. Das sei mitunter eine Folge der steigenden Arbeitslosigkeit – trotz Kurzarbeit, von der über zehn Millionen Menschen betroffen sind, resümiert die Tageszeitung Die Welt in ihrer Online-Ausgabe.
Wer in Deutschland von einer Privatinsolvenz betroffen ist, «muss in der Regel sein gesamtes Vermögen einschließlich Haus- und Grundbesitz oder Autos verwerten lassen und sein Einkommen bis zur so genannten Pfändungsfreigrenze an die Gläubiger abgeben» heißt es in der Welt.
Diese Pfändungsfreigrenze beträgt derzeit für Alleinstehende monatlich netto 1179 Euro. Dieser Betrag ist nicht pfändbar, er steht dem Schuldner jeden Monat zur Verfügung. Immerhin: Gegenstände für den Haushalt und den Alltagsbedarf sind ebenso wie Küchengeräte, Fernseher und Geräte, die für die Berufsausübung benötigt werden, unpfändbar.
Diese Anforderungen müssten in der Regel sechs Jahre lang erfüllt werden. In dieser Zeitspanne werden sämtliche Einnahmen des Schuldners – ihm bleibt nur der Freibetrag – an den Gläubiger überwiesen. Nach Ablauf von sechs Jahren wird die Restschuld erlassen.