Die Dissertation des Virologen Prof. Christian Drosten, der im Jahr 2003 am Fachbereich Medizin der Goethe-Universität Frankfurt zum Dr. med. promoviert wurde und inzwischen als Universitätsprofessor an der Charité in Berlin forscht, war bis zum Sommer 2020 in keiner einzigen deutschen Universitätsbibliothek katalogisiert, denn es gab dort auch kein einziges Exemplar dieser Dissertation.
Eines der nach Angaben des Pressesprechers der Universität wegen eines vermeintlichen Wasserschadens vermeintlich nicht ausleihbaren Exemplare der Dissertation aus dem Kellerarchiv des Promotionsbüros, das vor einigen Wochen dem Universitätsarchiv in Frankfurt zur Archivierung übergeben wurde, war nun Gegenstand einer forensischen Untersuchung des auf Wissenschaftsbetrug spezialisierten Naturwissenschaftlers Dr. Markus Kühbacher. Neben der Untersuchung des Schadensbildes des vermeintlichen Wasserschadens widmete sich der Wissenschaftler auch der Untersuchung des sogenannten Machine Identification Codes (MIC) des Farblaserausdrucks und der Unterschrift unter der ehrenwörtlichen Erklärung.
Kühbacher war nach eigenen Angaben seit April dieses Jahres auf der Suche nach der Promotionsschrift Drostens. Trotz zahlreicher Anfragen blieb diese Suche über Monate ohne Erfolg. In den letzten drei Wochen gelang ihm nun endlich die Einsichtnahme in gleich drei Exemplare der inzwischen stark nachgefragten Dissertation, deren Veröffentlichung laut der damals gültigen Promotionsordnung neben dem erfolgreich abgeschlossenen Prüfungsverfahren und der Abgabe von Pflichtexemplaren der Dissertation zu den Voraussetzungen für die Verleihung des Doktorgrades zählte. Das Prüfungsverfahren war ausweislich der Angaben auf Seite 2 der Dissertation mit der Disputation (mündliche Prüfung) am 22. März 2003 – einem Samstag – erfolgreich beendet worden.
Die mündliche Prüfung erfolgte laut Drostens Angaben am 22.3.2003, einem Samstag.
«Tatsache ist, dass im Anschluss an diese mündliche Prüfung die Dissertationsschrift 17 Jahre lang von 2003 bis zum Sommer 2020 nicht veröffentlicht worden war, obwohl die Promotionsordnung eine solche Veröffentlichung explizit forderte. Auch ist in diesem Zeitraum kein einziges Druckexemplar der Dissertation in den Bestand der Universitätsbibliothek Frankfurt aufgenommen und katalogisiert worden. Dies geschah erst vor einigen Wochen in diesem Sommer. Daher konnte in den letzten 17 Jahren auch niemand diese Dissertation einsehen oder ausleihen. Auch die Deutsche Nationalbibliothek hat erst vor Kurzem zwei kopierte Exemplare der Dissertation erhalten», sagt Kühbacher. Als Beleg für letztere Behauptung führt der Wissenschaftler die Signaturen der inzwischen an den beiden Standorten der Deutschen Nationalbibliothek, in Frankfurt und Leipzig einsehbaren Exemplare an: Diese datieren aus dem Jahr 2020.
Auffällig sei auch die Tatsache, dass die Dissertationsschrift nicht nur physisch im Bestand der Deutschen Nationalbibliothek und der Universitätsbibliothek Frankfurt fehlte – sie wurde nicht einmal katalogisiert, so Dr. Kühbacher gegenüber Corona Transition.
Die Signatur verrät das Jahr der Aufnahme in den Bibliotheksbestand der Deutschen Nationalbibliothek: 2020.
Copyright (Mit freundlicher Genehmigung: Dr. Markus Kühbacher)
Screenshot aus dem Bestand der Universitätsbibliothek Frankfurt.
Copyright (Mit freundlicher Genehmigung: Dr. Markus Kühbacher)
Kühbacher zufolge habe ihm der Leiter des Archivs der Universität Frankfurt, wo die Promotionsakte zu dem Promotionsverfahren von Drosten bereits seit Jahren archiviert sein soll, bestätigt, dass man dort erst im Sommer 2020 ein Exemplar der Dissertation von der Leiterin des Dekanats des Fachbereichs Medizin an der Universität Frankfurt erhalten habe, das zuvor angeblich 17 Jahre im Kellerarchiv des Promotionsbüro lagerte und dort durch einen Wasserschaden erheblich beschädigt worden sei.
«Von den im Jahr 2001 eingereichten Exemplaren der Dissertation fehlt allerdings jede Spur.», behauptet Kühbacher, der sich natürlich fragt, warum sich kein Exemplar in der Promotionsakte befinden soll.
Das Fehlen der Exemplare über einen Zeitraum von 17 Jahren könnte für Drosten weitreichende Konsequenzen haben, erklärt Dr. Kühbacher gegenüber Corona Transition:
«Die Verleihung einer Promotionsurkunde darf erst dann erfolgen, wenn alle Voraussetzungen für diese Promotion erfüllt worden sind, und das beinhaltet sowohl die fristgerechte Veröffentlichung der Dissertation und Abgabe der Pflichtexemplare.»
Dr. Kühbacher verweist auf die Promotionsordnung, in der die seiner Meinung nach bereits eingetretene Rechtsfolge der aus seiner Sicht schuldhaft versäumten Frist für die Veröffentlichung der Dissertation unmissverständlich formuliert ist. Im Absatz 4 des Paragraphen 12 der damals gültigen Promotionsordnung heißt es:
«Der/die Doktorand/in ist verpflichtet, spätestens ein Jahr nach der Disputation (mündliche Prüfung) die Veröffentlichung gemäß Abs. 1 vorzunehmen. Wird die Frist schuldhaft versäumt, so erlöschen alle durch die Prüfung erworbenen Rechte und die Gebühren verfallen.»
Prof. Christian Drosten zählt zu den weltweit bekanntesten Experten auf dem Gebiet der SARS-Virenforschung. Er hat den ersten PCR-Test für SARS-Cov-2 entwickelt, der auf Empfehlung der WHO weltweit verwendet wird. Er gilt als Mitentdecker des SARS-Erregers und berät in der aktuellen Coronakrise die Bundesregierung von Beginn an.