Das Bundeskabinett hat den Entwurf des dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird aber, anders als von ihm selbst gewünscht, in einem entscheidenden Punkt leer ausgehen, wie das Ärzteblatt berichtet:
«Das ursprüngliche Vorhaben, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und seinem Ministerium dauerhaft Sonderrechte in der Pandemie zu verschaffen, wurde mit dem jetzigen Kabinettsbeschluss fallengelassen.»
Laut Ärzteblatt hatte Spahn geplant, «unbefristet eigenmächtig Verordnungen erlassen zu können, soweit dies ’zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist’».
Das Paket birgt allerdings etliche Tücken, auch ohne Spahns Sondervollmachten. So wird es dem Bericht zufolge keine Entschädigung mehr «für einen Verdienstausfall geben, wenn eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet der Grund ist».
Der Entwurf sehe auch vor, die Einreise aus Risikogebieten «durch eine digitale Einreisemeldung klarer zu regeln».