Seit Mitte März 2020 haben Spaniens Staatssicherheitskräfte das verängstigte Volk mit illegalen und verfassungswidrigen Massnahmen malträtiert. Ein Umstand, der bereits zu Beginn des Alarmzustands bekannt war, der aber erst im Juli 2021 vom Obersten Verfassungsgericht bestätigt wurde (wir berichteten).
Bei ihren Aktivitäten waren einige Polizisten nicht gerade zimperlich. Diverse «Polizeiexzesse», bei denen die Ordnungshüter gegen vermeintlich illegale Treffen in Wohnungen vorgingen und sich dabei gewaltsam Eintritt in das Zuhause von Menschen verschafften, wurden von den Betroffenen zur Anzeige gebracht. Jetzt stehen die Gerichtsverfahren an.
Wie das Medienportal El Diario berichtet, wurde gegen 18 Polizisten wegen des «Tritts gegen die Tür» Anzeige wegen Einbruchs erstattet. Die Beamten werden im September und Oktober vor Gericht aussagen müssen.
Laut El Diario untersuchen zwei Madrider Gerichte Fälle, bei denen die Polizisten die Wohnungen offenbar ohne die Zustimmung des Eigentümers, ohne richterliche Genehmigung und ohne Beweise für das Vorliegen einer «flagranten Straftat» betreten haben. Gemäss Artikel 18.2 der Verfassung steht somit der Vorwurf im Raum, die «Unverletzlichkeit einer Wohnung» missachtet zu haben.
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