Dass die Corona-Gesundheitsdiktatur mit der engmaschigen Überwachung und Kontrolle der Menschheit verwoben ist, daran besteht kein Zweifel. Deutlich wird die Umsetzung dieser Strategie durch die totalitären Gesetze, die Regierungen seit Beginn der «Pandemie» verabschieden – oder die sie bereits abgesegnet haben –, ohne dass die breite Masse überhaupt Wind davon bekommen hätte.
Schuld daran sind die Medienvertreter, in deren Welt der Begriff «Sorgfaltspflicht» vollkommen unbekannt zu sein scheint. Denn solche Gesetzerlasse werden derzeit entweder vollständig ignoriert oder nur am Rande erwähnt. Obwohl diese Gesetze die Grundrechte, die Intimsphäre und die Freiheit der Menschen immer mehr beschneiden und in eklatanter Weise verletzen.
Spanien ist diesbezüglich ein Paradebeispiel. Unter dem Deckmantel des Virus-Alarms winkt die links-sozialistische Regierungskoalition unter Ministerpräsident Pedro Sánchez ein Knebel- und Kontrollgesetz nach dem anderen durch. Erwähnenswert ist auch der Königliche Erlass 400/2021 vom 8. Juni 2021, der am Tag darauf im Staatsanzeiger Boletín Oficial del Estado (BOE) veröffentlicht wurde, wodurch er rechtskräftig ist. Darin werden die Normativen zur «Geolokalisierung digitaler Geräte» festgelegt.
Veröffentlicht wurde diese Richtlinie unter dem Vorwand, «die formalen Steuerverpflichtungen auf bestimmte digitale Dienstleistungen zu entwickeln und die allgemeinen Vorschriften für die Massnahmen und Verfahren der Steuerverwaltung und -kontrolle sowie für die Entwicklung der gemeinsamen Regeln für die Steueranwendungsverfahren» zu modifizieren.
Diese Notwendigkeit habe sich durch den «Prozess der Digitalisierung der Wirtschaft ergeben», die es erforderlich mache, «Aktivitäten aus der Ferne – sogar grenzüberschreitend – mit geringer oder ohne physische Präsenz durchzuführen».
Weiterhin heisst es:
«Mit dem Gesetz über die Steuer auf bestimmte digitale Dienstleistungen wird eine neue Steuer genehmigt, deren Gegenstand die Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen ist. Konkret handelt es sich dabei um digitale Dienstleistungen, bei denen es eine Nutzerbeteiligung gibt, die einen Beitrag zum Wertschöpfungsprozess des Unternehmens darstellt, das die Dienstleistungen anbietet, und durch die das Unternehmen diese Nutzerbeiträge monetarisiert.»
Doch man sollte sich nicht täuschen lassen. Denn obwohl über Steuern geredet wird, geht es letztendlich nur um eins: die Geolokalisierung. Und damit um die Superkontrolle jedes einzelnen Individuums. Denn die Nutzer digitaler Technik-Wunderwerke wie Smartphones dürfen ab sofort überall aufgespürt werden.
Dass solche elementaren Informationen in Spanien überhaupt an die Öffentlichkeit gelangen, verdankt die Bevölkerung einigen kritischen Juristen. Zu diesen gehört Aitor Guisasola aus Bilbao, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, in seinem Kanal «Un abogado en contra de la demagogia» (Ein Anwalt gegen die Demagogie) offen und fundiert über die Winkelzüge der Regierung zu berichten. Hilfreich ist, dass er die Links zu den BOEs gleich mitliefert, so dass sich jeder vom Wahrheitsgehalt seiner Aussagen selbst überzeugen kann.
«Ich werde euch erzählen, was in dieser Gesellschaft passiert: Durch diese Gesetze gehen die persönliche Freiheit und Intimsphäre immer mehr verloren. Die Einschränkung der Individualität wird weiter vorangetrieben.»
Die Regierung wolle Menschen schaffen, die Richtlinien befolgen und gehorchen. Ein repressiver Polizeistaat werde aufgebaut, in dem der Bürger immer lokalisiert und gefilmt werden dürfe. Schon jetzt gebe es fast überall Kameras, aber die Kontrolle werde in Zukunft noch grösser werden, urteilt Guisasola. Ein entsprechendes Bespitzelungsgesetz, das es der Regierung erlaubt, die Bürger ohne vorherige richterliche Genehmigung zu filmen und abzuhören, wurde gerade Ende Mai verabschiedet (wir berichteten).
«Wir kommen einer Gesellschaft näher, die in vielen Dystopien, in Büchern oder Filmen schon beschrieben wurde. Dystopien, die uns in der Vergangenheit undenkbar erschienen. Aber auf diesem Weg sind wir.»
Aufgrund des BOE 400/2021 könnten Handys und andere elektronische Geräte jederzeit verfolgt werden. «Ich kenne niemanden, der kein Smartphone hat. Sie haben uns davon abhängig gemacht, wir brauchen es wie Essen und Trinken. Wir haben es anfangs nicht wahrgenommen, aber wir können nicht mehr ohne unsere Smartphones. Falls einer von euch keins hat, Chapeau, denn du bist dieser Abhängigkeit entgangen, die sie kreiert haben.»
Das Handy ermögliche eine unfassbare Kontrolle über das Leben der Menschen. Wer ein Handy habe, könne nicht entkommen. Und diese Überwachung werde auf nationaler und globaler Ebene ausgebaut. In China gehe es am schnellsten voran, meint Guisasola.
Spanien will und kann jetzt mithalten. In Artikel 1 des Königlichen Erlasses 400/2021 vom 8. Juni 2021 steht:
- Standort der Benutzergeräte. Für die Zwecke von Artikel 7 des Gesetzes 4/2020 vom 15. Oktober über die Steuer auf bestimmte digitale Dienstleistungen, wird der Standort des Geräts durch alle von der verwendeten Geolokalisierungstechnologie gelieferten Adressangaben erstellt, gegebenenfalls einschliesslich der Koordinaten für Breiten- und Längengrad. Der Standort wird mit Hilfe von Geolokalisierungstechnologien ermittelt, die Informationen aus dem Gerät, aus dem Internetverbindungsnetzwerk, in dem sich das Gerät befindet, oder aus einer Kombination von beidem analysieren.
- Gemäss den Bestimmungen des Artikels 7.4 des vorgenannten Gesetzes wird vermutet, dass sich das Gerät an dem Ort befindet, der gemäss der Geolokalisierung auf der Grundlage der IP-Adresse des Geräts oder des Geräts, über das das Gerät des Nutzers auf den Dienst zugreift, bestimmt wird, wenn es sich in einem bestimmten Netz befindet, es sei denn, es kann durch die Verwendung anderer Beweismittel festgestellt werden, dass dieser Ort ein anderer ist.
- Für solche Zwecke kann die Geolokalisierung auf der Grundlage der Netzwerkidentifizierung (WiFi, Ethernet oder andere), die physische Geolokalisierung per Satellit (mit Systemen wie GPS-Global Positioning System, GLONASS, Galileo oder Beidou) oder anhand von Informationen, die von terrestrischen drahtlosen Kommunikationssystemen (wie GSM-Global System for Mobile Communications- oder LPWAN) bereitgestellt werden, oder durch Beacons (WiFi oder Bluetooth) oder eine andere Kombination aus bestehenden oder zukünftigen Technologien verwendet werden.