In Spanien wird nicht gekleckert, sondern geklotzt. Das machen Regierungspolitiker vor und die staatlichen Sicherheitskräfte nach. Seit Beginn des «Alarmzustands» am 14. März 2020 scheint es nur noch darum zu gehen, Polizeigewalt zu demonstrieren und die Menschen einzuschüchtern.
So geschehen am 21. März 2021 in Madrid. Mit einem Rammbock zerschmetterten diverse Beamte der Nationalpolizei die Eingangstür einer Wohnung, in der einige junge Leute feierten. Etliche von ihnen wurden verhaftet, sogar in Handschellen abgeführt. Videos von dieser Aktion sorgten für reichlich Aufruhr in den sozialen Netzwerken.
Ihr gewalttätiges Verhalten rechtfertigte die Nationalpolizei mit dem Argument, dass «es keinen anderen einfacheren und effektiveren Weg gab, das Gesetz durchzusetzen». Die Jugendlichen hätten ein «eklatantes Verbrechen des Ungehorsams» begangen, weil sie sich weigerten, die Tür zu öffnen, um sich auszuweisen.
Die Polizeiaktion löste bei vielen Juristen eine Welle der Empörung aus, da sie diese als unverhältnismässig einschätzten. Sie wiesen sogar darauf hin, dass sich die Nationalpolizisten eines «Einbruchsdelikts» schuldig gemacht haben könnten.
Nun hat das Landgericht Madrid entschieden, die Anzeige gegen die Jugendlichen zu archivieren, informierte die Zeitung El Confidential. In ihrem Urteil erklärten die drei verantwortlichen Richter:
«Es gab auf Seiten der Beamten einen Exzess in der Autoritätsausübung, mit Verletzung des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Pflicht, sich gegenüber den Beamten auszuweisen, sei keine Straftat, geschweige denn ein eklatanter Verstoss. Die Personen, die sich im Haus befanden, weigerten sich lediglich, die Tür zu öffnen.»
Innenminister Fernando Grande-Marlaska und die linkssozialistische Regierung unterstützten diese Polizeiaktion. Sie behaupteten in einer Pressekonferenz des Ministerrats, dass es sich um eine Wohnung gehandelt habe, die speziell für diese «illegale Party während der Pandemie» angemietet worden sei. Dabei konnte der Bewohner der Wohnung einen Mietvertrag vorlegen, der bereits im Januar abgeschlossen wurde.
Ein Disziplinarverfahren gegen die Beamten wollte die Regierung nicht einleiten. Der Anwalt des jungen Briten, der als Mieter der Wohnung festgestellt wurde, erstattete deshalb auch Anzeige gegen die Polizisten. Ob sich diese eines Delikts strafbar gemacht haben, muss noch entschieden werden.
Auf jeden Fall erinnerten die Richter daran, dass die «Unverletzlichkeit der Wohnung» in der Verfassung verankert ist. Die Wohnung sei ein Raum, der der Entfaltung des Privatlebens diene. Sie stehe in enger Verbindung mit der Intimsphäre. Die Wohnung sei die «letzte Hochburg der persönlichen Privatsphäre und der Familie».
Weiter heisst es: «Das Betreten einer Wohnung ist nur dann verfassungsrechtlich legitim, wenn der Betroffene eingewilligt hat, ein eklatanter Verstoss oder eine richterliche Genehmigung vorliegen.»