Es ist eine Sensation: Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit hat Swissmedic den befristeten Import von nicht-zugelassenen Arzneimitteln bis Jahresende erlaubt. Darunter befinden sich auch das Mittel Hydroxychloroquin.
Die Mitteilung der Behörde kommt trocken daher:
«Die nachfolgende Tabelle umfasst die von Swissmedic gestützt auf die Covid-19 Verordnung erteilten Bewilligungen zum befristeten Import und Vertrieb. Der Vertrieb erfolgt exklusiv an Spitäler. Die Zuteilung der Ware sowie die Information bzgl. jeweiliger Verfügbarkeit erfolgt in der Regel durch die für die Beschaffung medizinischer Güter zuständige Stelle des Bundesamtes für Gesundheit.»
(Hervorhebung durch die Redaktion)
Die Entscheidung freilich ist bemerkenswert. Denn die meisten auf der Liste stehenden Mittel sind seit Jahrzehnten auf dem Markt, ohnehin als Generika zu beziehen und versprechen daher der Pharmaindustrie keine nennenswerte Gewinne – die will Big Pharma später mit neuartigen Genvakzine generieren (wir berichteten).
Weil die Wirkstoffe auf der neuen Liste bislang keine Zulassung für die Anwendungen bei Covid-19 hatten, durften Spitäler sie auch nicht einsetzen. Swissmedic wendet mit der Massnahme ein sperrig wirkendes Gesetzeskonstrukt an:
«Der Bundesrat hat in der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19-Verordung 3, SR 818.101.24) Bestimmungen zur Sicherstellung der Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern erlassen. Gestützt auf Art. 22 Abs. 3 dieser Verordnung kann Swissmedic, zur Überbrückung einer temporären Nichtverfügbarkeit eines zugelassenen Arzneimittels, den Import von im Wesentlichen gleichen Arzneimitteln genehmigen.»