Ein zweijähriger Junge habe Kontakt mit einer positiv auf SARS CoV-2 getesteten Erzieherin in der Kita gehabt und müsse deshalb zwei Wochen in Quarantäne – so wollte es das Gesundheitsamt Mainz-Bingen.
Die Eltern sahen dies anders: Der Junge habe keinen risikobehafteten Kontakt mit der Erzieherin gehabt, da er in einer von der Kita abgegrenzten Gruppe von Kleinkindern war, schreibt die Onlineausgabe des Südwestdeutschen Rundfunks (SWR).
«Die haben es sich einfach gemacht - eine pauschale Entscheidung getroffen, ohne einzelne Kontakte nachzuverfolgen», zitiert der SWR den Vater des Jungen, der vor Gericht ging: Er bekam Recht.
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hält ihre Quarantäneverordnung dennoch für rechtmässig. Sie merkt an, dass eine individuelle Risikoermittlung jedes einzelnen Kindes nicht möglich sei. Dafür reichten die Kapazitäten nicht aus. Sie sei bereit, die Quarantäne für den Jungen aufzuheben, betont aber ausdrücklich, dass es sich hier um eine individuelle Entscheidung handle.