Wie corona-transition schrieb, bestätigte das Bundesamt für Gesundheit in seinem Merkblatt vom 20. Mai, dass «der Nachweis der Nukleinsäure [durch den PCR-Test] keinen Rückschluss auf das Vorhandensein eines infektiösen Erregers [gibt]. Dies kann nur mittels eines Virusnachweises und einer Vermehrung in der Zellkultur erfolgen.»
Das schrieb correctiv am 4. September:
«In Sozialen Netzwerken und Blogs wird ein Satz aus einem Merkblatt des Bundesamts für Gesundheit in der Schweiz verbreitet. Angeblich belege dieser, dass PCR-Tests keine Infektion mit SARS-CoV-2 nachweisen können. …
Die Behauptung, es könne ‹keine Infektion› nachgewiesen werden, ist falsch: PCR-Tests weisen Infektionen zuverlässig nach. Das BAG hat nichts Gegenteiliges bestätigt.»
Tatsache ist:
Am 31. August hat das BAG sein vielzitiertes Merkblatt geändert. Die betreffende Textstelle wurde wie folgt geändert:
«Mit dieser sehr empfindlichen Methode wird in Patientenproben spezifisch die Nukleinsäure eines Erregers nachgewiesen, was eine Infektion mit dem Erreger belegt.»
Richtig ist: Der PCR-Test weist die Nukleinsäure eines Erregers nach, aber nicht den Erreger.
Keinen Nachweis gibt es für die Behauptung des BAG, das damit eine Infektion mit einem Erreger belegt sei. Schliesslich ist es nicht die Nukleinsäure eines Erregers, die zu einer Infektion führt, sondern nur der Erreger als Ganzes. Und dafür ist eine Zellkultur erforderlich.
Das hätten die Freunde von correctiv natürlich merken müssen, wenn es ihnen tatsächlich um einen Faktencheck gegangen wäre und nicht bloss darum, eine gegenteilige Behauptung für eine missliebige Feststellung zu finden.
Faktencheck heisst Prüfung der Fakten, nicht Gegenüberstellung von Behauptungen
Der Virusnachweis durch eine Zellkultur bleibt der Goldstandard beim Nachweis einer Infektion, auch wenn das BAG – vermutlich aus opportunistischen Gründen – etwas anderes in sein Merkblatt schreibt.
Alles, was das neue Merkblatt im Grund sagt, ist dies: Jeder PCR-Test ohne Virenkultur zur Verifizierung entspricht den neuen Vorschriften – aber nicht der Wissenschaft.
Die wirtschaftliche Arbeit von correctiv wird durch den Aufsichtsrat überwacht, der von Lukas Beckmann (seit 2017), Dagmar Hovestädt (seit 2017) und Andrew Murphy (seit 2015) gebildet wird. Bis 2017 gehörten Hedda von Wedel und Gerhard Winter dem Aufsichtsrat an. Die Qualität der journalistischen Arbeit wird laut Wikipedia durch einen Ethikrat überwacht, dessen Gründungsvorsitzender Bodo Hombach war, bis er 2016 wegen eines Interessenkonfliktes das Amt niederlegte. Hombach war Chef des Bundeskanzleramtes unter Gerhard Schröder.
Auch die Spender des vermeintlich unabhängigen Portals sind mitunter staatlich. So flossen seitens der Bundeszentrale für politische Bildung laut Wikipedia 209.294 EUR, die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen bezahlte 120.050 EUR an correctiv. Die Bundeszentrale für Politische Bildung ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums des Innern, Innenminister im Kabinett von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist der ehemalige Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU).
Auf der Liste der Finanzierer von correctiv stehen neben Vater Staat auch Konzerne, deren Interessen massiv mit jenen der Bundesregierung übereinstimen. So überwies die Deutsche Telekom 245.000 EUR. Keine Probleme hat correctiv damit, Gelder von Unternehmen zu nehmen, die wegen Datenschutzverstössen zu Strafzahlungen in Milliardenhöhe verdonnert wurden: facebook überwies 105.000 EUR, und der Google-Konzern, der über Backdoors US Sicherheitsbehörden wie die NSA den Zugriff auf Userdaten ermöglicht, spendete 370.000 EUR.
Wer kritisch über correctiv berichtet, wird verklagt
Die vermeintlich investigative Crew jedenfalls scheint Probleme damit zu haben, wenn es an die eigene Substanz geht. Das musste im Jahr 2017 auf der Fachdienst KRESS erfahren, wie Meedia berichtete:
«Correctiv hat eine einstweilige Verfügung gegen einen Bericht von Kress erwirkt. Der Branchendienst darf vorerst nicht weiter behaupten, dass Bodo Hombachs Rückzug aus der Ethik-Kommission des Recherchebüros mit Wolfang Heit, Vorsitzender des Correctiv-Finanziers Brost-Stiftung, zu tun hat. Diesem soll eine Recherche der Journalisten missfallen haben.»
Die Verquickung zwischen Konzernen und redaktionellen Bewertungen durch correctiv outete im Mai 2020 ein Gerichtsurteil, das die Süddeutsche Zeitung so zusammenfasste:
«Das Oberlandesgericht urteilte am Mittwoch nun, dass Correctiv im Auftrag von Facebook einen Beitrag von Tichys Einblick aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht mit dem Stempel "teils falsch" hätte versehen dürfen».