Die Polizei in Hessen bewegt sich auf juristisch dünnem Eis. Denn ohne Gerichtsbeschluss darf sie Daten nutzen, die Bürgerinnen und Bürger zu einem ganz anderen Zweck zur Verfügung stellten, wie die Welt berichtet:
«Die hessische Polizei kann für ihre Ermittlungen auf Gästelisten zugreifen, die zum Schutz vor dem Coronavirus von Restaurants, Hotels und Veranstaltern angefertigt wurden».
Das Prozedere ist ein Novum. Denn als Begründung für die Einsichtnahme in die Listen reiche schon aus, daß «das betreffende Dokument für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren von Bedeutung sei».
Was genau darunter zu verstehen ist gab das Justizministerium in Wiesbaden allerdings nicht bekannt.