Deutsche Krankenhäuser werden bis Ende 2021 die sogenannten Freihandelspauschalen erhalten. Diese betragen bis zu 760 Euro pro Bett, das für Coronapatienten reserviert und somit nicht durch andere Patienten belegt werden kann. Die Regelung ist Bestandteil des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes, das am Mittwoch in Kraft trat. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt.
«Krankenhäuser können bis zum 31. Januar 2021 Ausgleichszahlungen erhalten, die gemäss dem Notfallstufenkonzept des Gemeinsamen Bundesausschusses eine erweiterte (Stufe 2) oder eine umfassende Notfallversorgung (Stufe 3) erbringen, und die in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einem hohen Infektionsgeschehen liegen», heisst es dazu im entsprechenden Artikel.
Welche Krankenhäuser genau die Mittel erhalten, sollen dem Gesetz zufolge die Bundesländer bestimmen. In erster Linie werden sogenannte Maximalversorger davon profitieren.
Die bislang ausgezahlten Freihaltepauschalen für Krankenhausbetten flossen aus dem Gesundheitsfonds, wurden jedoch vom Bund refinanziert. Die Pauschale war zunächst auf 560 Euro pro Bett festgelegt worden, im Juni führte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine fünfstufige Pauschale zwischen 360 und 760 Euro ein.
Bis Ende September flossen rund acht Milliarden Euro vom Bund in die Kassen der Kliniken. Diese riefen Ende August zwischen 100 und 200 Millionen Euro pro Woche ab.
Regelung hilft nur den Grossen
Die von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingeführte Neuregelung stösst indes auf massive Kritik. Denn kleine und mittlere Krankenhäuser gehen faktisch leer aus, obwohl sie infolge der Coronaregeln weniger Patienten aufnehmen können.
Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) wandte sich nach Informationen des Fachportals BibliomedManager mit einem Brief an Minister Spahn. Darin heisst es:
«Noch sehr viel mehr Krankenhäuser haben eine geringere Bettenauslastung durch vorübergehende Isolierungsmassnahmen, selbst wenn sich ein COVID-Verdacht nicht bestätigt.»
Denn die wesentlich größere Zahl an COVID-Patienten würde in Isolierbetten versorgt, die als Kriterium nicht genannt seien, «aber bei nötiger Kapazitätsreduktion die grösseren finanziellen Auswirkungen haben».
Ähnlich sieht es Dr. Michael Weber, Chef des Verbandes leitender Krankenhausärzte Deutschlands (VLK):
«Auf Allgemeinstationen führen die Isoliermassnahmen zu zahlreichen Bettensperrungen. Bei allem Verständnis für eine weitere Differenzierung sind die Regelungen unzureichend. Die Länder in den besonders von der Pandemie betroffenen Regionen sind aufgefordert, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, weitere Kliniken zu benennen, damit diese unter den Schutzschirm fallen»