Die EU-Kommission plant die Einführung einer Verordnung, die als Europäisches Elternschaftszertifikat bekannt ist. Sie wird kritisiert, da sie die nationale Souveränität untergräbt und Praktiken ermöglichen würde, die in vielen EU-Ländern, einschliesslich Deutschland und der Schweiz, verboten sind, insbesondere kommerzielle Leihmutterschaft.
Mit 366 Ja-Stimmen und 145 Nein-Stimmen hat das Europäische Parlament am 14. Dezember 2023 seine Stellungnahme zu einem Europäischen Zertifikat für Elternschaft angenommen. Der Rat, der sich aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) zusammensetzt, muss diesem Vorschlag aber nicht folgen.
In Deutschland bestimmt zum Beispiel das Gesetz klar, dass die Frau, die ein Kind geboren hat, als dessen Mutter gilt, was Leihmutterschaft ausschliesst. Der EU-Vorschlag hingegen sieht ein EU-weit gültiges Zertifikat vor, das die Wünsche der Erwachsenen widerspiegeln und nicht auf die biologische Gegebenheit abheben soll.
Die Organisation CitizenGo lancierte eine Petition zur Verhinderung dieser weitreichenden Änderung. Begründet wird dies wie folgt:
«Auf dem EU-Zertifikat soll es nicht mehr Mutter und Vater geben, sondern Elternteil 1 und Elternteil 2. Und so ein ‹Elternteil› würde man nicht nur, indem man ein Kind geboren oder gezeugt hat, sondern auf alle möglichen Arten, sogar durch Kauf. Damit dürften Reiche aus der ganzen EU die Frauen aus armen Ländern als Gebärmaschinen missbrauchen.»
Laut CitizenGo erkenne Deutschland Leihmutterschaftsverträge «zu Recht» nicht an. Auch Paare, die im Ausland ein Baby gekauft hätten, könnten es in Deutschland nicht als ihr eigenes ausgeben. Aber die EU wolle alle Mitgliedstaaten dazu zwingen, in Zukunft Menschen, die ein Kind gekauft haben, als «Elternteil 1» und «Elternteil 2» anzuerkennen.
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