Arbeitnehmer, die aufgrund der Corona-Krise im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld bezogen haben, können bei der Steuererklärung nicht auf zusätzliche Erleichterungen hoffen. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ).
«Wer im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld bezogen hat, muss sich daher nun auf mögliche Nachzahlungen bei der Einkommensteuer einstellen», so die SZ und: «Alleine im April waren mehr als zehn Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit.»
Allerdings würden Bezieher von Kurzarbeitergeld unter Umständen Geld vom Fiskus zurückerhalten können, und zwar dann, wenn Arbeitnehmer für ein paar Monate zu 100 Prozent in Kurzarbeit waren «und während der übrigen Monate regulär arbeiteten», schreibt die SZ.