Vergegenwärtigen wir uns: Auf dem World Health Summit am 24. Oktober 2021 in Berlin konstatierte kein Geringerer als Stefan Oelrich, Vorstandsmitglied und Leiter der Pharmasparte der Bayer AG, Folgendes:
«Letztlich sind die mRNA-Impfstoffe ein Beispiel für die Zell- und Gentherapie. Wenn wir vor zwei Jahren die Öffentlichkeit befragt hätten, ob sie bereit wäre, sich eine Gen- oder Zelltherapie in den Körper injizieren zu lassen, hätten wir wahrscheinlich eine Ablehnungsquote von 95 Prozent gehabt.»
«Letztlich sind die mRNA-Impfstoffe ein Beispiel für ... Gentherapie», so Bayer-Vorstand Stefan Oelrich 2021 (ab 1:37:42); Quelle: Youtube-Kanal des World Health Summit
Obwohl also selbst nach Auffassung von jemandem wie Oelrich die mRNA-«Impfstoffe» eine Gentherapie darstellen, legte die EU Jahre zuvor per Erweiterung ihrer Arzneimittelrichtlinie 2001/83 um «neuartige Therapien» fest, dass, so die Pharmaexpertin Susanne Wagner im Welt-Interview, «die [mRNA]-Impfstoffe keine Gentherapeutika sind».
Dieser «Schachzug» hatte weitreichende Konsequenzen. Denn für Hersteller von Gentherapeutika sei es verpflichtend, wie Wagner zu bedenken gibt, im Rahmen einer toxikologischen Untersuchung im Tierversuch zu zeigen, dass ihr Produkt innerhalb von zwei Jahren keinen Krebs erzeugt. «Bei den mRNA-Impfstoffen redet man sich aber heraus, das sei nicht nötig.»
Solche Prüfungen sind wohlgemerkt auch nicht verpflichtend. Warum nicht? Weil die EU im Zuge der besagten Erweiterung ihrer Arzneimittel-Richtlinie 2001/83 um die «neuartigen Therapien» bestimmt habe, dass die «Impfstoffe» keine Gentherapeutika seien – und daher nicht wie Gentherapeutika geprüft werden müssten.
Das ist um so erstaunlicher, wenn man bedenkt, worauf Wagner auch aufmerksam macht: auf eine Stellungnahme aus dem Jahr 2008 von Klaus Cichutek. Seinerzeit war Cichutek Vizepräsident des Paul-Ehrlich-Instituts, seit Anfang 2009 ist er dessen Präsident.
Und so habe er gegenüber der EU-Kommission argumentiert, er befürworte, dass die Impfstoffe nicht als Gentherapeutika eingestuft würden, sei aber dennoch dafür, dass sie die Gentherapeutika-Prüfungen durchlaufen sollten.
Wenn man dem gefolgt wäre, so wären auch die sogenannten «Karzinogenitätstests» durchgeführt worden bzw. hätten durchgeführt werden müssen, konstatiert Wagner.
«2020 kamen die Impfstoffe auf den Markt, in ein paar Tagen schreiben wir das Jahr 2024. Für eine Zwei-Jahres-Karzinogenitätsprüfung wäre Zeit gewesen. Sie ist übrigens auch nicht teuer.»
Laut Wagner ist es zudem so:
«Impfstoffe werden in den Muskel gespritzt und gelangen in die Lymphknoten. Die neuen mRNA-Impfstoffe enthalten Nanocarrier, die das Genmaterial in die Zelle transportieren. Sie schmelzen sich dabei durch die Zellmembranen hindurch. In den Lymphknoten gibt es Zellen, die sehr leicht mutieren können.
Wenn solch ein Nanocarrier die DNA in eine Lymphknotenzelle transportiert, kann die Zelle entarten und als Langzeitfolge Lymphknotenkrebs erzeugen. Insofern ist es schon wichtig, dass die [von der WHO festgelegten] Grenzwerte [in Bezug auf Rest-DNA] eingehalten werden.»
Was das Thema «Rest-DNA» angeht, erwähnt Wagner die kürzlich ergangene Warnung des Medizinischen Behandlungsverbundes (MBV) an die deutsche Ärzteschaft, die mRNA-Injektionen sollten nicht verwendet werden. Grund: Sie seien so stark mit Rest-DNA verunreinigt, dass die gemessenen Werte bis zu 70-fach über dem Grenzwert liegen.
Etablierte Medien wie die Pharmazeutische Zeitung geben diesbezüglich Entwarnung. Und auch Wagner ist überzeugt, dass «man die Anschuldigungen [des MBV] infrage stellen muss, solange [er] die Messmethoden nicht aufdeckt».
Wagner erwähnt eine Studie einer kanadische Forschergruppe, über die auch Transition News bereits berichtete. Diese hatte mit verschiedenen Nachweismethoden «extrem unterschiedliche DNA-Mengen» gefunden, wobei die Mengen «alle innerhalb der Grenzwerte» lagen. Doch diese Aussage verwundert, steht es in der Studie selbst doch etwas differenzierter:
«Alle Impfstoffe [Pfizer/BioNTech und Moderna] überschreiten die von der FDA und der WHO festgelegten Richtlinien für Rest-DNA von 10 ng/Dosis um das 188- bis 509-fache. Der qPCR-Rest-DNA-Gehalt lag jedoch bei allen Impfstoffen unter diesen Richtlinien, was die Bedeutung methodischer Klarheit und Konsistenz bei der Interpretation quantitativer Richtlinien unterstreicht.»
Im Übrigen verstehe sie «grundsätzlich nicht, warum BioNTech die Vorwürfe nicht selbst ausgeräumt hat», ergänzt Wagner. Das Unternehmen hätte die Diskussionen leicht beenden können, wenn es von sich aus offengelegt hätte, wie viel Rest-DNA in seinen Chargen enthalten ist und mit welcher Methode dies bestimmt wurde.
«Das Ärgerlichste an diesem ganzen Streit» ist für Wagner derweil, «dass er von den ernsthaften Impfstoffproblemen ablenkt». Und die bestehen ihrer Auffassung nach darin, dass «die mRNA länger als gut ist im Körper verbleiben könnte». Wagner:
«Ich verstehe nicht, warum die Hersteller bis heute nicht zeigen mussten, wie lange die mRNA im menschlichen Körper verweilt und wann sie abgebaut wird. Auch das hätte die EMA verlangen müssen. Bei Gentherapeutika ist dieser Nachweis Pflicht.»
Die Welt verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass auch die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts, kurz STIKO, «diesen Punkt gegenüber Gesundheitsminister Karl Lauterbach kritisiert». Und diese Kritik werde, wie Wagner meint, «zu Recht» vorgetragen. «Schliesslich wurde immer behauptet, dass die mRNA allenfalls einen Tag lang im Körper überdauert», so Wagner. «Mittlerweile zeigen aber Publikationen, dass sie auch Monate nach der Impfung noch in den Lymphknoten nachweisbar ist.» Wagner:
«Wäre der Impfstoff als Gentherapeutikum eingestuft gewesen, hätten die Unternehmen den Nachweis liefern müssen.»
Kommentare