Seit Beginn der Corona-Pandemie und dem Lockdown im März ist Prostitution deutschlandweit verboten. Nun wurde das Verbot vom Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes gekippt.
Die Richter gaben dem Eilantrag einer Bordellbetreiberin gegen das generelle Verbot und die Ausübung des Prostitutionsgewerbes statt, wie das Gericht mitteilt (Beschl. v. 06.08.2020, Az. 2 B 258/20).
Mit diesem Beschluss sei das Verbot vorläufig ausser Kraft gesetzt und die Entscheidung sei nicht anfechtbar, schreibt das juristische Nachrichtenmagazin Legal Tribune Online (LTO).
Der Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten, Doña Carmen e.V., begrüsst das neue Urteil und fordert auch in den übrigen Bundesländern eine Umkehr:
«In sechs Bundesländern – darunter das Saarland – ist auch der Kauf und Verkauf sexueller Dienstleistungen jenseits von Prostitutionsstätten ausdrücklich untersagt. Bekanntlich führt das zu einer Verdrängung von Sexarbeit in einen informellen Sektor, in dem Kauf und Verkauf sexueller Dienstleistungen unter weitaus schlechteren hygienischen Bedingungen stattfindet, als dies in regulären Prostitutions-Etablissements der Fall wäre» und weiter:
«Wer verhindern möchte, dass das Saarland jetzt ein bundesweit exklusiver Prostitutions-Hotspot wird, sollte die Weitsicht aufbringen und auch in den übrigen Bundesländern für tragfähige Lösungen sorgen, die den Grundrechten von Sexarbeiter/innen Rechnung tragen.»
Auch in Berlin hat der Senat die Vorschriften für das Rotlichtmilieu gelockert, allerdings ist Sex vorerst noch untersagt. Wie das in der Realität geschehen soll, bleibt allerdings unklar (wir berichteten).